Musterbriefe und Tipps gegen Abzocke im Internet
Sehr oft tappt man im Internet in eine Kostenfalle. Beispielsweise dann, wenn man etwas runterladen will und in der Annahme ist, dies sei kostenlos. Oft gelangt man über Suchmaschinen auf so genannte Abzockerseiten, bei denen man mit dem Download gleichzeitig eine längerfristige Bindung mit dem Anbieter eingeht.
Um den versprochenen Dienst nutzen zu können, sollen Sie ihre Daten bei typischen Vertragsfallen oftmals auch in ein Anmeldeformular eintragen. Dass sie die AGB oder auch Geschäftsbedingungen beziehungsweise Teilnahmebedingungen akzeptieren, sollen Sie gleichzeitig per Mausklick bestätigen. Am unteren Rand, links oder rechts der Internetseite, ist dabei allerdings im Kleingedruckten versteckt, dass der Dienst kostenpflichtig sein soll.
Wenn Sie dann trotzdem nicht bezahlen, bauen die Abzocker Druck auf. Sie verschicken teilweise Mahnungen mit wüsten aber gleichzeitig auch unbegründeten Drohungen. Von Anwälten oder Inkassofirmen, die mit den dubiosen Firmen zusammenarbeiten (diese sitzen meistens in der Ukraine oder in Ländern der Arabischen Halbinsel), kommen dann oftmals Briefe und Mails. Irgendwann hören die Einschüchterungsversuche aber auf, wenn der Kunde hart bleibt und nicht bezahlt.
Praktisch nie ziehen die Abzocker vor Gericht, um ihr Geld einzutreiben. Denn dass ihren Kunden die Kostenpflicht bekannt war und diese auch bewusst in Kauf nahmen, müssen sie dann vor einem Richter beweisen. Da dies den Tätern kaum gelingen wird und ihnen das auch bewusst ist, gab es in den vergangenen drei Jahren lediglich drei Fälle, bei denen dubiose Geschäftsleute versucht haben ihr Geld vor Gericht einzutreiben. Vor dem Kadi standen sie auf verlorenem Posten und verloren.
Eltern von minderjährigen Kindern müssen zudem nicht zahlen, da Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind. Dies heißt im Umkehrschluss, dass ein Vertrag, den ein Jugendlicher abgeschlossen hat, schwebend unwirksam ist, bis die Eltern nachträglich zugestimmt haben.
Verbraucherschützer raten denjenigen, die sich betrogen oder getäuscht fühlen, eine Rechnung nicht zu bezahlen. Man sollte sich auch nie von Drohgebärden einschüchtern lassen. Bei den örtlichen Verbraucherzentralen gibt es Musterbriefe und Tipps. Im Internet kann man sich beispielsweise unter Verbraucherzentrale Bundesverband informieren.
Autor: jf | Veröffentlicht am Mittwoch, 2. September 2009
Tags: Verbraucherzentrale Kündigung Kosten Schuldenfalle Musterbrief Internet Abzocke