Nebenberuflich Selbständig: Geht das, darf man das?
Viele Menschen träumen davon, ihr Hobby zum Beruf machen zu können. Einige von ihnen trauen sich und nutzen die Möglichkeit, sich nebenberuflich Selbstständig zu machen.
Dies ist mit einigen Vorteilen verbunden, denn so hat man durch den regulären Job ein weiterhin regelmäßiges Einkommen und kann ganz ohne Sorgen ausprobieren, ob die Geschäftsidee auch wirklich einen Markt findet.
In Deutschland gibt es immer mehr nebenberuflich Selbstständige und auch in vielen anderen Ländern ist die Situation ähnlich. Nahezu jede zweite Gründung ist mittlerweile ein Nebengewerbe. Doch damit auch diese Art der Existenzgründung gelingt, sollten einige wichtige Regeln beachtet werden. Immerhin könnte es das Ziel sein, irgendwann den Hauptberuf aufzugeben und ganz von der Selbständigkeit zu leben.
Viele fragen sich an dieser Stelle, ob sie sich eigentlich einfach so nebenberuflich selbstständig machen dürfen? Ja, die dürfen, denn zumindest in Deutschland gibt es grundsätzlich die Berufs- und Gewerbefreiheit. Es gibt nur einige Einschränkungen im sicherheits- und gesundheitsgefährdenden Gewerbe sowie beim Handwerk. In diesem Bereichen sind u.a. behördlichen Genehmigungen, besondere Prüfungen, Untersuchungen und Konzessionen erforderlich.
Auch der Arbeitgeber darf grundsätzlich eine Nebentätigkeiten nicht einfach so verbieten. Allerdings ist in den meisten Arbeitsverträgen vereinbart, dass der Arbeitnehmer die Zustimmung des Arbeitgebers für eine nebenberufliche Tätigkeit braucht. Entscheidend ist hierbei, dass man seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht und das die normale Arbeit nicht unter dem Nebenjob leidet.
Auch im Bezug auf die gesetzliche Krankenkasse bleibt erstmal alles beim Alten, solange es sich wirklich um eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt. Die Beiträge zur GKV ändern sich durch die Nebeneinkünfte nicht, da Selbstständige nicht versicherungspflichtig sind. Allerdings ist ein Gewerbeschein erforderlich und die Einnahmen müssen ab einem bestimmten Wert auch versteuert werden. Wie es sich hierbei verhält, klärt man am besten in einem Gespräch mit einem Steuerberater.
Autor: kb | Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2011
Tags: Existenzgründung Selbständigkeit Nebenjob selbständig machen selbständig werden Nebenberuflich Selbstständig Hobby zum Beruf