Nebenjob - was ist zu beachten? Grundlagen Steuern und Verträge
Sie werden immer beliebter – oder immer mehr Menschen müssen sie annehmen, um die laufenden Kosten des alltäglichen Lebens bestreiten zu können – einen Nebenjob. Doch was ist bei der Annahme einer solchen Arbeit zu beachten?
Grundsätzlich ist ein Nebenjob anzumelden. Wer dies versäumt, riskiert Ärger mit den Sozialversicherungskassen und natürlich den Finanzämtern. Angemeldet werden muss ein Nebenjob bei der Bundesknappschaft. Dadurch werden so genannte Knappschaftsbeiträge fällig, die ca. 30% vom Lohn des Arbeitnehmers betragen. Ganz wichtig: diese Beiträge zahlt der Arbeitgeber und darf diese nicht dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen. Arbeitsverträge, in denen genau dieses vereinbart werden soll, verstoßen gegen geltendes Recht und der Paragraf wäre ungültig. Meiner Meinung nach ist ein Arbeitgeber, der dieses in seine Arbeitsverträge schreibt, unseriös. Als Arbeitnehmer sollte man sich überlegen, für solch einen Arbeitgeber zu arbeiten.
Somit ist festzuhalten, dass der vereinbarte Stundenlohn bei einem Nebenjob immer ein Nettolohn ist und dem Arbeitnehmer keine Arbeitnehmerbeiträge entstehen. Dazu kommt noch, dass der Arbeitnehmer auch nur auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit und auf dem Rückweg versichert ist, wenn dieser Nebenjob angemeldet ist. Ferner ist der Lohn eines Nebenjobs in der Einkommensteuererklärung unter „Lohn nichtselbständiger Arbeit“ anzugeben. Auch hier Vorsicht - nicht vergessen! Die Finanzämter bekommen die Daten der Bundesknappschaft und sehen dann, wer einen Nebenjob ausgeübt hat.
Autor: mk | Veröffentlicht am Freitag, 29. Januar 2010
Tags: Steuern Arbeitnehmer Finanzamt Arbeitgeber Bundesknappschaft