Nebenjobs: worauf muss man achten?
Viele Jugendliche suchen sich neben der Schule einen Job, um ihr Taschengeld aufbessern zu können. Auch immer mehr Erwachsene, die mit beiden Beinen im Berufsleben stehen, nehmen noch einen weitere Job an, da das Einkommen auf ihrer hauptberuflichen Tätigkeit nicht ausreicht oder sie sich einen besonderen Wunsch finanzieren wollen.
Es gibt einige Spielregeln, die man im Bezug auf den Nebenjob wissen muss. So dürfen beispielsweise Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren keinen Nebenjob annehmen dürfen. Wer jünger als 15 Jahre ist, darf nicht arbeiten, da dies unter die Kinderarbeit fallen würde, die in Deutschland verboten ist. Erwachsene Nebenjobber müssen wissen, dass sie ihre Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte ausführen müssen. Dies ist auch bei Minijobs der Fall - grundsätzlich müssen alle Tätigkeiten, bei denen Einnahmen fließen steuerlich angegeben werden.
Hierbei gibt es allerdings Freigrenzen - die bekannten 400-Euro-Jobs. Des Weiteren müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, dass sie einen Nebenjob annehmen dürfen. Nur wenn dieser dem Nebenjob zustimmt, darf er auch ausgeführt werden. Wer sich nicht die Einverständnis des Arbeitgeber einholt, riskiert seinen Arbeitsplatz.
Des Weiteren darf bei Arbeitnehmern der Nebenjob nicht die Leistungsfähigkeit im Hauptjob gefährden. Es ist also denkbar schlecht, die Nacht in einer Disko zu arbeiten und dann in die Frühschicht zu müssen. Bei einer solchen Konstellation wird der Arbeitgeber auch nicht sein Einverständnis geben.
Autor: kb | Veröffentlicht am Montag, 9. August 2010
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