Negative Schufa: Bekomme ich trotzdem ein Girokonto? Wo gibt es das Bankkonto trotz Negativ-Vormerkung und schlechtem Score?
Ohne Girokonto geht heute gar nichts mehr. Egal ob Arbeitseinkommen. Sozialleistungen, Kindergeld oder ähnliches – alles wird bargeldlos überwiesen. Auch bei Zahlungen der monatlichen Verpflichtungen geht ohne Konto gar nichts. Welcher Vermieter möchte schon jeden Monat sein Geld in Bar kassieren? Und der Versicherungsvertreter hat sicher auch keine Lust, monatlich die Beträge in Bar zu erhalten.
Allerdings gibt es immer mehr Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – negative Einträge in der Schufa haben. Da fast jede Bank an die Schufa angeschlossen ist – d.h. Auskünfte bei der Schufa einholt – wird bei der Eröffnung des Girokontos in der Regel eine Einverständniserklärung zur Einholung von solchen Auskünften gefordert. Bekommt man dann überhaupt ein Konto?
Tatsächlich was es bis vor einigen Jahren noch der Fall, dass diese Leute von den Bank „ausgestoßen“ wurden. Nicht nur dass das Recht bestand, ein laufenden Konto bei Pfändungen zu kündigen, auch die Neueröffnung bei negativen Einträgen wurde verweigert.
Das Landgericht Bremen hat allerdings 2005 entschieden, dass die Kreditinstitute jedem – egal ober der Kunde Schulden hat oder gar in Insolvenz ist – ein Guthabenkonto eröffnen müssen. Das Aktenzeichen des Urteils lautet : 2 O 408/05.
Mit diesem Urteil ist es für Schuldner endlich möglich, problemlos ein Konto zu eröffnen. Und wer trotzdem von einer Bank abgewiesen, hat die Möglichkeit über die Kundenbeschwerdestelle des Zentralen Kreditausschusses dagegen vorzugehen.
Autor: ck | Veröffentlicht am Montag, 31. Januar 2011
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