P-Konto: Pfändungsschutz für das Girokonto (D)

Wer viele Schulden hat und diese nicht begleichen kann, kommt manchmal um eine Kontopfändung nicht herum. Da dem Schuldner damit aber die Möglichkeit genommen wird, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen, bieten einige Banken neuerdings das P-Konto an. Dieses schützt vor einer Gesamtpfändung des Kontos.

Bis zu dem Festbetrag von 985,15 Euro haben Fremde keinen Zugriff auf das Guthaben. Diese Pfändungsgrenze ist auf einen Monat bezogen. Verbraucht ein Schuldner sein Guthaben nicht komplett, kann er dieses in den nächsten Monat mit hinüber nehmen und der Betrag wird dann entsprechend angehoben. Der genannte Betrag ist ein Fixbetrag und gilt nur für eine Person.

Wer einen Nachweis darüber erbringt, dass er Unterhaltszahlungen an Dritte zu leisten oder eine Familie zu versorgen hat, bekommt eine Erhöhung des Festbetrages. Der höchste Pfändungsschutz liegt bei 2182,15 Euro. Ziel des P-Kontos ist es, den Schuldner davor zu schützen, durch eine Sperrung und Pfändung des Girokontos noch tiefer in die Schuldenfalle zu rutschen. Jedes Girokonto kann bei der Hausbank problemlos und kostenfrei in ein P-Konto umgewandelt werden.

Über das Guthaben kann der Kontoinhaber jederzeit frei verfügen und damit Kosten des täglichen Lebens, wie den Lebensmitteleinkauf, die Miete, Strom- oder Telefongebühren begleichen. So soll das normale Leben durch die Pfändung nicht beeinflusst werden.

Autor: jk | Veröffentlicht am Dienstag, 14. Dezember 2010
Tags: Girokonto Pfändungsschutz Konto Insolvenz Bankkonto Zahlungsverkehr P-Konto Pfändung