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Partnerschaft und Ehe: Konten und Kredite trennen - oder alles gemeinsam machen?

Es gibt verschiedene Varianten: jeder Ehepartner hat sein eigenes Konto und kann nur darüber verfügen, beide haben ein gemeinsames Konto und können auch jeweils selbst verfügen, oder einer ist der Kontoinhaber, und der andere hat lediglich eine Vollmacht. Da gibt es immer Vor- und Nachteile.

Bei getrennten Konten gibt es keinen Streit. Allerdings verzichten die Partner auch auf eine optimale Kontoführung, weil beispielsweise der eine seinen Dispokredit in Anspruch nimmt, während der zweite noch Guthaben hat. Auch wenn der eine einmal krank wird, kann der andere nicht einfach über dessen Konto verfügen, sondern muss fällige Zahlungen eventuell vom eigenen Konto leisten, bis er das Geld dann später von seinem Partner wieder zurück bekommt.

Der Vorteil: jeder ist seines Geldes Herr, und auch die Gläubiger des einen Partners haben keinen Zugriff auf das Konto des anderen.

Beim gemeinsamen Konto ist die Disposition einfacher. Vertrauen ist natürlich wichtig und sollte gegeben sein. Jeder kann die fälligen Zahlungen veranlassen; so ist Zahlungsverzug ausgeschlossen. Und noch einen Vorteil hat das gemeinsame Konto, auch wenn daran meist nicht gedacht wird.

Im Todesfalle kann der überlebende Partner weiter ungestört verfügen. Nachteilig kann jedoch sein, wenn der Gläubiger eines Partners versucht, auf das Konto zuzugreifen.

Das Konto mit Vollmacht für den Partner bietet zu Lebzeiten die selben Vorteile wie das gemeinsame Konto. Lediglich im Todesfall wird es zum Nachteil: die Vollmacht erlischt, und der Bevollmächtigte kann nicht mehr verfügen. Vor den Gläubigern des Bevollmächtigten ist der Kontoinhaber geschützt, umgekehrt der Bevollmächtigte aber nicht vor den Gläubigern des Kontoinhabers.

Beim Zahlungsverkehr spielt es meist keine Rolle, von welchem Konto aus gezahlt wird. Und in Zeiten des Online-Bankings ist ohnehin der der Verfügende, der PIN und TAN im Besitz hat.

Autor: gs | Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Juli 2011
Tags: Ehe Partnerschaft Vollmacht Haushaltsbudget gemeinsames Konto getrennte Konto Kontovollmacht Verfügung Familienleben