Private Haftpflichtversicherung: Schutz vor unkalkulierbaren Risiken des Alltags

Viele Menschen fragen sich, ob sie überhaupt eine Haftpflichtversicherung brauchen. „Mir passiert doch nichts!“ oder „Ich habe doch schon so viele Versicherungen!“ sind oft benutzte Anmerkungen. Im Schadensfall kann eine private Haftpflichtversicherung jedoch vor nicht selten lebenslangen Zahlungsverpflichtungen gegenüber geschädigten Personen schützen. Ein alltägliches Beispiel für das Greifen dieser Versicherung sind z.B. Forderungen eines Passanten, der vor Ihrem Haus ausgerutscht ist und sich schwer verletzt hat, weil Sie trotz Glatteis vergessen haben, zu streuen. Je nach Schwere der Verletzung können Sie so in die Pflicht genommen werden und Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeld oder auch Folgekosten, die z.B. durch einen Arbeitsausfall oder eine lebenslange Behinderung entstehen, übernehmen müssen.

Eine Haftpflichtversicherung hingegen sichert Sie in vielen privaten Lebensbereichen und Aktivitäten des Alltags ab. Ob als Radfahrer oder Fußgänger, Hausbesitzer bzw. Mieter oder auch als Sportler mit vielleicht sogar gefährlichem Hobby, der Grundschutz vieler Haftpflichtversicherungen sichert den Versicherungsnehmer vor Forderungen Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers geschädigt wurden, ab. Lebensgefährten und schuldfähige Kinder, also Kinder die das 8. Lebensjahr vollendet haben, sind ebenfalls mitversichert. Viele Versicherungen bieten zusätzlich eine oftmals geringere Deckungssumme für Kinder bis zum 7. Lebensjahr an, wenn Schäden entstehen, weil Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollte man auf eine ausreichende Deckungssumme und die Absicherung individueller Risiken achten. Ein Immobilienbesitzer, der ab und zu anstehende Instandhaltungsarbeiten vornehmen muss, bei denen sich jemand verletzen könnte, braucht einen anderen Versicherungsschutz als jemand, der zur Miete wohnt.

Zusätzlich empfiehlt sich die Vereinbarung einer Forderungsausfalldeckung, was bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft auch für Schäden aufkommt, falls man selbst geschädigt wird und der Verantwortliche keine Haftpflichtversicherung bzw. ausreichende Mittel zur Begleichung der Forderungen hat.

Autor: cv | Veröffentlicht am Freitag, 24. September 2010
Tags: Versicherung Konditionen Schadenersatz Haushalt Unfall Haftpflicht Deckung