Private Vorsorge in der Selbständigkeit
Wer sich selbständig macht, ist nicht nur sein eigener Chef und kann seine Arbeit weitestgehend selbst bestimmen, sondern er ist auch in Sachen Absicherung und Vorsorge selbst verantwortlich. Selbständige fallen weitestgehend aus dem sozialen Netz in Deutschland heraus und so müssen sie sich selbst um ihre Krankenversicherung und selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Daneben gibt es noch viele weitere Bereiche, in denen Selbständige für sich selbst sorgen müssen. Jedoch sind die Altersvorsorge und der Krankenversicherungsschutz die wichtigsten Dinge.
Im Bereich der Krankenversicherung kann der Selbständige frei wählen, ob er in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchte oder ob er freiwillig ein Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Beides sollte gut überlegt sein. Entscheidend für die Kalkulation der Kosten ist, dass sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge nach dem Einkommen richten. In der privaten Krankenversicherung bezahlt man über Jahre hinweg den gleichen Beitrag für ein bestimmtes Leistungspaket im Krankheitsfall.
Bei der Rente ist es ähnlich, denn man kann durchaus freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aufgrund der Unsicherheit, was mit den gesetzlichen Renten in Deutschland einmal passieren wird, macht das aber kaum ein Selbständiger. Sie wählen eher Alternativen, wie die Rürup-Rente oder andere Rentenversicherungen, die sich anbieten.
Da Selbständige, gerade in ihrer Anfangszeit, sehr auf ihr Geld achten müssen, denken viele nicht an diese private Rentenvorsorge. Das rächt sich schnell, denn die Kosten für z.B. die Krankenversicherung müssen auch als Rentner vom Selbständigen selbst bezahlt werden. Wenn dann die Rentenzahlungen nicht entsprechend hoch sind, steht die gefürchtete Altersarmut an, die man ja möglichst vermeiden sollte.
Autor: kb | Veröffentlicht am Dienstag, 5. Oktober 2010
Tags: Krankenversicherung Selbständigkeit Rentenversicherung Rürup Rente private krankenversicherung gesetzliche Rentenversicherung