Privatinsolvenz: der Ausstieg aus der Schuldenfalle
Die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit, den Ausstieg aus der Schuldenfalle zu schaffen. Seit einigen Jahren können Privatpersonen in Deutschland sich ebenso als Pleite erklären, wie es bei Unternehmen der Fall ist. Die Privatinsolvenz bietet die Aussicht, nach sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Allerdings ist der Weg der Privatinsolvenz steinig und nicht selten auch mit einer hohen psychischen Belastung verbunden.
Der Weg einer Privatinsolvenz kann grob in drei Schritte eingeteilt werden: freiwilliger Schuldenerlass, der Gang vor das Gericht und die Zeit der Entschuldung. Im ersten Schritt legt der Schuldner all seine Finanzen offen, wobei alle Schulden durch Dokumente belegt sein müssen. Durch einen Schuldnerberater wird dann versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen. Nicht selten sind solche Verhandlungen schon erfolgversprechend, sodass die Schulden von allein abgetragen werden müssen, ohne das die Privatinsolvenz überhaupt durchgeführt werden muss.
Lässt sich durch die Verhandlungen jedoch keine Einigung erzielen, wird das Amtsgericht eingeschaltet. Dieses versucht erneut mit den Gläubigern eine Basis zu schaffen, wie die Schulden abgebaut werden können. Bringt dies keinen Erfolg, wird ein Treuhänder bestellt, der die Finanzen des Schuldners übernimmt.
Das Gericht ordnet dann eine sog. Restschuldbefreiung an. Damit beginnen die sechs Jahre Entschuldung, in der der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben muss. Ferner bekommt der Schuldner einige Auflagen, die er zwingend erfüllen muss. Hält er sich daran, ist er nach sechs Jahren schuldenfrei
Autor: kb | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Oktober 2010
Tags: Restschuldbefreiung Schulden Insolvenz Gläubiger Treuhänder Schuldnerberater