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Privatkredit: Bekannten privat Geld leihen - wie macht man das?

Ein Privatkredit ist ein Kreditverhältnis zwischen zwei privaten Personen. Zwar hört bekanntlich beim Geld die Freundschaft auf. Doch könnte es schon sinnvoll sein, wenn sich da zwei nicht nur privat, sondern auch "geschäftlich" zusammen finden. Schließlich zahlt der eine Partner weniger Zinsen, und der andere erhält mehr Zinsen, als dies bei der Abwicklung über eine Bank jeweils möglich wäre.

So können sich Verwandte gegenseitig bei der Baufinanzierung helfen, und ein wirklicher Freund kann in einer Notsituation aushelfen.

Auch wenn man sich vertraut: ein Kreditvertrag sollte trotzdem sein. Einige Dinge sollten im beiderseitigen Interesse festgehalten werden: beispielsweise die Vertragspartner, der Kreditbetrag, die Laufzeit, der Zinssatz, die Tilgung und eventuelle Sicherheiten. Damit hat man einen Nachweis, falls es doch zu einer Auseinandersetzung kommen sollte. Dazu gehört auch eine Abrechnung durch den Zahlungsempfänger, falls Zinsen vereinbart sind.

Ein solches Kreditverhältnis auch innerhalb der Familie wird sogar steuerlich anerkannt, wenn es so auch mit einem Dritten abgeschlossen werden könnte. Dann kann der Kreditnehmer beispielsweise bei einem Geschäftskredit die Zinsen in der Steuererklärung geltend machen, der Kreditgeber muss sie allerdings ebenso angeben. Schriftform ist zwingend notwendig.

Die Bedingungen müssen so gestaltet sein, dass auch ein außenstehender Dritter sie akzeptieren würde. Und sie müssen tatsächlich praktiziert, also beispielsweise Zins- und Tilgungszahlungen tatsächlich geleistet werden.

Autor: gs | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Dezember 2010
Tags: Privatkredit Verwandtendarlehen Freundschaftskredit Privatdarlehen Familiendarlehen