Privatkredit: ein schriftlicher Vertrag ist auch hier sinnvoll!

Der Privatkredit zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht von einem Kreditinstitut eingeräumt wird, sondern von einer Privatperson. Das kann ein guter Freund sein oder auch ein Mitglied der eigenen Familie. Des Weiteren gibt es inzwischen im Internet auch Plattformen, auf denen Privatpersonen ihr Geld anbieten, dass dann als Privatkredit in Anspruch genommen werden kann.

Ganz gleich wie der Privatkredit auch zustande kommt, man sollte immer einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem alle Details festgehalten werden, die den Privatkredit betreffen. Dies ist vor allem auch dann unbedingt erforderlich, wenn man von einem Freund Geld als Privatkredit in Anspruch nimmt. Immer wieder heißt es, „bei Geld hört die Freundschaft auf“ - und an diesem Sprichwort ist mehr daran, als man meinen mag.

Einen Vertrag über einen Privatkredit kann man ganz formlos aufsetzen. Es sollten jedoch wichtige Dinge wie die beiden Vertragsparteien aufgenommen werden und auch die Kreditsumme sollte eingetragen werden. Ferner sollten klare Vereinbarungen über die Rückzahlung im Vertrag über den Privatkredit definiert werden.

Des Weiteren ist es sehr zu empfehlen eine Lösung im Vorfeld durch den Vertrag zu definieren, was passieren soll, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die Raten für den Privatkredit aufzubringen. So sind beide Seite auf der sicheren Seite und wissen wie sie sich verhalten sollen, wenn es doch einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Autor: kb | Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Juli 2010
Tags: Vertrag Zinsen Konditionen Raten Privatkredit Kredite