Privatkredit - hohes Risiko oder selbstverständliche Hilfe

Bei dieser Art von Kreditgeschäft tritt als Kreditgeber keine Bank, sondern eine Privatperson auf. Hierbei ist es unwichtig, ob beide Seiten des Kreditvertrages ein besonderes oder auch nur verwandtschaftliches Verhältnis zueinander haben oder nicht.

Bei der Gewährung eines Privatkredites muss man sich jedoch verschiedene Dinge vor Augen halten, um nicht eine Pleite zu erleben. Grundsätzlich und am Wichtigsten: Alle Vereinbarungen immer schriftlich und auch Änderungen und Neuabsprachen müssen schriftlich festgehalten werden. Auch der letzte Satz gehört in die Vereinbarung: Änderungen bedürfen der Schriftform ! Selbstverständlich müssen die verliehene Summe, der Zinssatz, die Laufzeit und die Art der Rückzahlung festgehalten sein. Ferner sollte man sich als Kreditgeber über verschiedene Besonderheiten eines Privatkredites im Klaren sein: Warum fragt der mögliche Kreditnehmer nach einem Privatkredit ? Bekommt er bei der Bank keinen Kredit mehr ? Unter diesen Umständen geht der Kreditgeber ein sehr hohes Risiko. Kann der Kreditnehmer Sicherheiten stellen und wie formuliert man als Laie einen juristisch wasserdichten Sicherheitenvertrag für den Fall, dass die Rückzahlung des Geldes ausbleibt ?

Von rechtlicher Seite ist ein Privatkredit einem Bankkredit gleichgestellt. Die Rahmenbedingungen regelt in Deutschland §488 ff. BGB. Am häufigsten werden Privatkredite bei der Finanzierung von zu vermieteten Immobilien und von Firmenbeteiligungen gewährt.

Beachten sollte man vor dem Abschluss jedoch auch einen zwischenmenschlichen Punkt. Sollte man Geld an einen Freund oder Verwandten verleihen, so läuft man immer Gefahr, dass dieser Kredit zwischen einem als Menschen steht – ganz zu schweigen davon, wenn der Kreditnehmer das Geld doch nicht zurückzahlen kann. Dieser Umstand hat schon Freundschaften und Familien zerstört.

Autor: mk | Veröffentlicht am Mittwoch, 3. Februar 2010
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