Rechtsschutzversicherung: Kostenübernahme im Streitfall

Immer mehr Arbeitnehmer sehen sich unerwartet in Streitfälle verwickelt, die manchmal hohe Kosten verursachen. Insbesondere Kündigungsschutzklagen gegenüber dem Arbeitgeber häufen sich. Aber auch in anderen Lebensbereichen, wie im Straßenverkehr oder als Grundstückseigner, kann es zu Streitigkeiten kommen, die nicht selten vor Gericht landen. Anwaltsgebühren und Gerichtskosten können dabei schnell hohe Summen erreichen. Eine Rechtsschutzversicherung greift in vielen alltäglichen Rechtsstreitigkeiten und unterstützt den Versicherungsnehmer dabei, sein Recht durchzusetzen, indem ein Großteil der Prozesskosten übernommen wird.

Grundsätzlich zahlen die Versicherer die Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Kosten für Sachverständige oder Zeugen sowie ggfs. auch die Prozesskosten der Gegenpartei, falls das Gericht diese dem Versicherungsnehmer zugesprochen hat. Unter Umständen kann auch eine Strafkaution geleistet werden. Die Versicherungsgesellschaften zahlen in der Regel aber nicht bei vorsätzlichem Verhalten, wie Körperverletzung oder Diebstahl. In manchen Fällen muss der Versicherungsnehmer einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt leisten.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften kann eine Rechtsschutzversicherung erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden. Wenn also der Grund des Rechtsstreits, wie etwa eine Kündigung, bereits bei Vertragsabschluss oder kurz danach bestand, kann die Kostenübernahme verweigert werden.

Neben Arbeits- und Verkehrsrechtsschutzpolicen werden oft auch Streitigkeiten aus der Vermietung bzw. Anmietung von Immobilien abgesichert. Versicherungsgesellschaften bieten meistens kombinierte Policen an und unterscheiden zwischen Selbstständigen und Privatpersonen. Schwierig ist eine Abdeckung durch die Rechtsschutzversicherung bei Anlegerklagen oder Streitigkeiten mit Steuersparmodellen. Bei Bauangelegenheiten halten sich die meisten Versicherungsgesellschaften komplett zurück.

Autor: cv | Veröffentlicht am Mittwoch, 3. November 2010
Tags: Versicherung Kosten Prozesskosten Anwaltsgebühren Gerichtskosten Kündigungsschutzklage Selbstbehalt Wartezeit Gericht