Restschuldversicherung: Schuldenfallen vorbeugen

Geht man einen Kreditvertrag mit einer Bank oder einer Sparkasse ein, kann dies der erste Schritt in eine Schuldenfalle sein. Treten unvorhergesehen Ereignisse ein, wie beispielsweise eine Arbeitslosigkeit, kann es sein, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Kreditraten Monat für Monat zu bezahlen. Schnell summieren sich die Rückstände und es droht eine Kündigung des Kredits.

Dies bedeutet dann, dass der Kreditnehmer in einer Rate den Rest der offenen Summe an die Bank bzw. Sparkasse zu zahlen hat. Aber nicht nur die Arbeitslosigkeit ist ein Grund, warum es zu Zahlungsschwierigkeit kommen kann. Auch eine langanhaltende Erkrankung ist oftmals der Grund dafür.

Damit es nicht zu Problemen mit der Bonität kommt, sollte man beim Anschluss eines Kreditvertrags eine sog. Restkreditversicherung abschließen. Diese wird auch oftmals Restschuldversicherung genannt und bietet nicht nur für die Bank eine Sicherheit, sondern auch für den Kreditnehmer selbst. Durch die Restschuldversicherung ist man für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird, abgesichert. Ist dies der Fall, dann tritt nämlich die Versicherung ein und übernimmt die fälligen Kreditraten.

Selbstverständlich muss man für die Restschuldversicherung ein Entgelt bezahlen. Dies ist aber verhältnismäßig gering und richtet sich nach der Kreditsumme. Dabei wird in der Regel eine fallende Versicherungssumme vereinbart, sodass die Versicherungssumme parallel zum Kreditbetrag fällt. Dies bedeutet auch, dass die Kosten für die Summe im Laufe der Jahre geringer werden.

Autor: kb | Veröffentlicht am Freitag, 3. September 2010
Tags: Kosten Tilgung Raten Sicherheit Kredite Restschuldversicherung