Rettungssanitäter, Rettungsassistent/in als Beruf: Ausbildung und Tätigkeit

Wer im Helfen bei Notfällen seine Berufung sieht, aber nicht die Qualifikation zum Medizinstudium hat, findet im Beruf des Rettungssanitäters sicherlich viel Abwechslung. Er oder sie muss aber auch einiges verkraften können. Es ist nicht angenehm, bei einem schweren Unfall Hilfe zu leisten oder mit dem Notarzt zu einem Todesfall gerufen zu werden. Oft wird diese Ausbildung auch absolviert, wenn man keinen Studienplatz erhalten kann, sondern auf der Warteliste landet.

Offiziell heißt die Berufsbezeichnung in Deutschland Rettungsassistent/in, während es in Österreich und der Schweiz beim Rettungssanitäter blieb. Die Ausbildung ist in jedem Land anders geregelt, ebenso wie die Tätigkeiten, die sie ausüben dürfen. In Deutschland ist die Ausbildung bundeseinheitlich geregelt und dauert zwei Jahre. Theoretisch reicht der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Dazu kommt ein Mindesalter von 18 Jahren, die gesundheitliche Eignung und ein Führerschein, eventuell nicht nur für PKW, sondern auch für leichte LKW oder auch die Erlaubnis für den Personentransport.

Der Rettungssanitäter leistet Erste Hilfe am Notfallort und führt lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Dazu kommt auch der Patiententransport. Er muss also mit dem Fahrzeug sicher und schnell zum Einsatzort gelangen, sofort die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen und dem Notarzt zur Hand gehen.

Dazu kommt auch die Verantwortung für das Fahrzeug nebst Geräten und Medikamenten und dessen Reinigung, Überprüfung und Wartung.

Beschäftigung findet er in Krankenhäusern mit Notfalldienst, aber auch bei Rettungswachen, Feuerwehren oder Katastrophenhilfswerken. Die Bezahlung erfolgt nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifen.

Autor: gs | Veröffentlicht am Montag, 7. Februar 2011
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