Riester Rente: die andere Art des Baugeldes
Die Riester – Rente als Ergänzung zum gesetzlichen Altersruhegeld ist in aller Munde, überall trifft man auf entsprechende Werbung. Weitgehend unbekannt ist, dass davon auch Bauherren profitieren können, erst recht wenn es sich um Familien mit Kindern handelt. Aber man muss genau prüfen, für wen es sich wirklich lohnt zu „Bau“ Riestern, denn unter bestimmten Umständen kann es vorkommen dass man draufzahlen muss, zum Beispiel wenn man alleistehend ist.
Grundsätzlich ist es eine gute Zeit um den Bau oder Kauf einer Immobilie ins Auge zu fassen. Das Baugeld ist zur Zeit sehr günstig. Und in Deutschland betrachten viele Menschen das Eigenheim als die zuverlässige Altersvorsorge schlecht hin. Das hat auch unsere Regierung erkannt und seit 2008 die Riesterförderung auch auf Immobilien erweitert. Die sogenannte Eigenheimrente, gemeinhin Wohn – Riester genannt, geniesst die gleiche Förderung wie die anderen Riester geförderten Verträge. Auch kann man bestehende Riesterverträge in die Wohnungsbauförderung einfließen lassen. Vom Grundsatz her klingt das alles sehr gut, aber trotzallem lohnt sich das „Wohn – Riestern“ nicht in jedem fall. Es gibt Situationen, in denen der Sparer sogar Geld verliert oder draufzahlt.
Vom Grundsatz her ist es zwar so, dass jeder der gesetzlich Rentenversichert ist auch die Riester Förderung genießen kann. Selbst jemand der selbstständig ist kann über seinen Partner in den Genuss der Förderung kommen. Die Rahmenbedingungen sind beim Wohn Riester die selben wie beim normalen Riester Vertrag. Werden 4 % des Vorjahres Bruttos geriestert, so schießt der Staat 154 Euro dazu. Wenn man Kindergeld bezieht ist es noch deutlich mehr. Zusammen mit den Steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten kommen so bis zu 3000 Euro als Geschenk vom Staat zusammen. Das klingt faszinierend, aber in der Realität gibt es noch ein paar Fallstricke. Zum Beispiel muss die Immobilie auch als tatsächlicher Hauptwohnsitz genutzt werden. Eine Vermietung unterliegt einer genauen Reglementierung Und beim Verkauf muss der Erlös wieder voll in eine andere Riester Rente eingehen. Das größte Problem ist aber die Besteuerung. Die Eigenheimrente wird wie alle anderen Risterrenten auch besteuert. Das kann bei Singles dazu führen, dass sie mehr an den Staat zurückzahlen, als sie im Rahmen der Förderung erhalten haben.
Autor: fv | Veröffentlicht am Mittwoch, 21. April 2010
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