Schulden: das Verfahren der Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ist für viele Menschen, die hoch verschuldet sind, der einzige Weg aus dieser Schuldenkrise wieder heraus zu kommen. Doch wie verläuft das Verfahren der Privatinsolvenz im Detail? Man kann die Privatinsolvenz grob in drei Schritte unterteilen: den freiwilligen Schuldenerlass, den Gang vor Gericht und die sechs Jahre Entschuldung.
Im ersten Schritt legt der Schuldner seine Finanzen offen. Dies geschieht vor einem zugelassenen Schuldnerberater, der nicht bezahlt werden muss, da er staatlich bestellt ist. Er verhandelt mit den Gläubigern, ob sie auf das Geld verzichten bzw. verhandelt neue Zahlungsbedingungen. Danach stellt er einen Schuldenplan auf, durch den hervorgeht, wie hoch die Schulden in Summe sind und wie sie getilgt werden können. Die Folge kann hier sein, dass der Schuldner verwertbare Gegenstände, wie beispielsweise ein Auto verkaufen muss, um aus dem Erlös die Schulden zu tilgen.
Im zweiten Schritt wird das Amtsgericht eingeschaltet, welches den Plan des Schuldnerberaters versucht durchzusetzen. Sofern mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Plan zustimmen, tritt er in Kraft und wird in die Tat umgesetzt. Ist dies nicht der Fall, bestellt das Amtsgericht einen Treuhänder, der das Vermögen und die Sachwerte des Schuldner prüft und an die Gläubiger verteilt. Ist kein Vermögen vorhanden, ordnet das Gericht eine Restschuldbefreiung an, was den dritten Schritt der Privatinsolvenz meint.
In den sechs Jahren Entschuldung wird der pfändbare Teil des Einkommens an den Treuhänder abgegeben. Dieser Betrag ist all das Geld, welches über der Pfändungsgrenzen von 985 Euro pro Monat liegt. Dieser Überschuss wird dann durch den Treuhänder an die Gläubiger gezahlt. Ferner hat der Schuldner die Auflage, sich um eine Arbeit zu bemühen, wenn er arbeitslos ist. Darf Lottogewinne und Geldgeschenken in dieser Zeit behalten, Erbschaften aber nur zur Hälfte. Wechselt der Schuldner den Wohnort oder den Arbeitgeber muss er dies unverzüglich dem Treuhänder melden. Hält sich der Schuldner an diese Auflagen, ist er nach sechs Jahren schuldenfrei - unanhängig davon, wie viel von den Schulden bis dato getilgt sind.
Autor: kb | Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010
Tags: Schulden Einkommen Privatinsolvenz Kredite Pfändung Verfahren