Schulden: so gehen Sie richtig mit Gläubigern um
Ein Gläubiger ist gar nichts Schlimmes. Er ist eine Person, zum Beispiel der Vermieter oder der Steuerberater. Oder aber er ist ein Unternehmen, eine Bank oder eine andere Firma. Gläubiger können auch öffentlich-rechtliche Institutionen sein, das Finanzamt zum Beispiel.
Was allen Gläubigern gleich ist, sie wollen Geld von Ihnen. Sie schicken zunächst eine Zahlungsaufforderung, die Rechnung. Wird diese nicht in der Frist bezahlt wird, folgt die schriftliche Mahnung. Jetzt dürfen Gläubiger automatisch Verzugszinsen von Ihnen einfordern. Wichtig: Lassen Sie die Mahnung nicht liegen. Überprüfen Sie die Forderung. Ist sie berechtigt und Sie können das Geld nicht bezahlen, rufen Sie den Gläubiger an. Reden Sie mit ihm. Vielleicht verschiebt er den Zahlungstermin nach hinten (Stundung) oder er lässt sich auf eine Ratenzahlung ein.
Bezahlen Sie die Schulden immer noch nicht, beauftragt der Gläubiger womöglich einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro. Diese versuchen vorgerichtlich von Ihnen das Geld einzutreiben. Die Kosten für diese Handlanger müssen Sie nur übernehmen, wenn der Gläubiger nachweislich erwarten durfte, dass Sie zahlen können.
Der erste gerichtliche Schritt ist der Mahnbescheid. Den beantragt der Gläubiger beim Amtgericht, das Sie auffordert zu zahlen. Begleichen Sie die Schuld, sind Sie auf dem Schneider. Tun Sie das nicht und können Sie innerhalb von 2 Wochen nicht mit triftigem Grund vollständig oder teilweise widersprechen, dann erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid.
Die Situation wird kritisch! Den Vollstreckungsbescheid bekommen Sie per Post oder durch den Gerichtsvollzieher. Jetzt geht es ans Eingemachte. Auch bei Teileinspruch werden Ihr Besitz und Ihr Lohn gepfändet. Das bedeutet, das Geld wird zwangsweise an die Gläubiger verteilt.
Das müssen Sie tun: Mit dem Gläubiger reden: Sagen Sie ihm, warum Sie nicht zahlen können. Sagen Sie, wann Sie unter Umständen zahlen können. Teilen Sie ihm mit, dass Sie einen Termin in einer Schuldnerberatung haben. Beim Gläubiger anfordern: Eine Aufstellung aller Forderungen an Sie. Fehlende Unterlagen in Kopie. Lassen Sie keinen Anwalt, schon gar nicht ein Inkassobüro in Ihre Wohnung. Den Gerichtsvollzieger und Vollzugsbeamte müssen Sie hineinlassen. Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse oder Selbstauskunftsbögen ohne vorherige Beratung. Halten Sie Ihren Partner aus der Sacher heraus. Auch diese sollten nichts unterschreiben.
Autor: gw | Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010
Tags: Schulden Schuldner Schuldenfalle Gläubiger Forderungen Mahnung Kredite