Schuldenfalle Handyvertrag: Abzocke bei Tarifen, Smartphones und im Kleingedruckten

Der Markt der Handyverträge ist heiß umkämpft. Hoffen die Anbieter doch, dass der erste Vertrag zu einer dauerhaften Einnahmequelle wird. Selbst seriöse Anbieter schrecken vor zweifelhaften Angeboten nicht zurück.

Dazu ein Beispiel: Eine junge Dame lässt auf dem Markt- oder Bahnhofsplatz Vorbeigehende eine Karte ziehen. "Sie haben gewonnen - ein Handyvertrag. Für vierundzwanzig Monate günstig telefonieren!" Wer da unterschreibt, macht das meist, ohne den Vertrag Zeile für Zeile durchgelesen zu haben.

Zu Hause stellt man dann fest, dass die Vertragslaufzeit für das günstige Telefonieren nicht vierundzwanzig, sondern nur zwanzig Monate beträgt. Und dass es sich nicht um einen Handyvertrag, sondern einen Duovertrag für zwei Handys handelt. Der zweite Vertrag wird natürlich zu normalen Kosten abgerechnet.

Einen solchen Vertrag kann man innerhalb von zwei Wochen (die man aber nicht ausreizen sollte) per Einschreiben widerrufen. Dann ist man noch einmal davon gekommen.

Oder doch nicht. Der Vertragspartner ist ja nur ein Vermittler. Ob er den Widerruf an den Telefondienstleister weitergibt? Jedenfalls kommt schon nach kurzer Zeit das Glückwunschschreiben des Dienstleisters - und die erste Abbuchung, da man ja im Vertrag auch eine Einzugsermächtigung unterschrieben hat.

Konsequent sollte man jetzt dem Telefondienstleister selbst den Widerruf mitteilen, die Einzugsermächtigung widerrufen und die Abbuchung bei der Bank stornieren lassen. Doch dieser lässt möglicherweise nicht locker, bucht auch die nächste Rechnung ab und mahnt den Rückstand an.

Schließlich kommt ein Brief von einem Anwalt, den man ebenfalls von dem Widerruf in Kenntnis setzt, und hofft jetzt endlich auf Ruhe.

Trotzdem kommt nach einiger Zeit nochmals eine Mahnung, diesmal von einem anderen Rechtsanwalt. Also nochmals schreiben ...

Fazit: Handyverträge und ähnliches sollte man immer in aller Ruhe zu Hause prüfen, bevor man unterschreibt. Wenn dafür keine Zeit ist, dann ist meist etwas faul.

Autor: gs | Veröffentlicht am Montag, 20. Dezember 2010
Tags: Schulden Widerrufsrecht Abzocke Schuldenfallen Handyvertrag Haustürgeschäft Vertrag widerrufen Vertrag stornieren