Schuldenfalle Mietschulden: was kann man tun?

Schnell kommt man in eine finanzielle Not, ob verschuldet oder nicht. Leider fällt man dadurch in eine Schuldenfalle. Sobald das Konto nicht mehr gedeckt ist, wird es schwer, alle offenen Rechnungen zu begleichen. Ehe man sich versieht ist auch die Miete nicht bezahlt. Jetzt heißt es nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sofort handeln ist angesagt. Ein Vermieter kann eine fristlose Kündigung einleiten, wenn die Miete im Verzug ist.

Spricht man offen und ehrlich und vor allem schnell mit dem Vermieter, kann man oft eine Ratenrückzahlung vereinbaren. Ebenso ist es wichtig Behörden anszusprechen, wie beispielsweise das Sozialamt, ob diese bei der Miete aushelfen können. Wichtig ist zu handeln, und zwar rechtzeitig, sonst kann es zu schlimmen Folgen führen.

Ist man nicht mehr in der Lage seine Miete zu bezahlen und wird auch kein Gespräch mit dem Vermieter gesucht, dann kann dieser eine Räumungsklage erwirken. Diese kann bereits nach zwei nicht bezahlten Mieten erfolgen. Hierzu geht der Vermieter erst einmal in Vorkasse und übernimmt die Kosten der Zwangsräumung. Mit einer Zwangsvollstreckung können diese Kosten dann dem Schuldner wieder in Rechnung gestellt werden. Es ist daher sinnvoll rechtzeitig etwas gegen die Mietschulden zu unternehmen, ehe man das Dach über dem Kopf verliert.

Autor: bm | Veröffentlicht am Dienstag, 27. April 2010
Tags: Kredit Schulden Schufa KSV Klage