Schuldner: so können Gläubiger ihr Geld einfordern
Unterschreibt man einen Kreditvertrag, dann geht man damit auch die Verpflichtung ein, das geliehene Geld inklusive der Zinsen an den Kreditgeber, den Gläubiger, zurück zu zahlen. Kommt man dieser Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, hat der Gläubiger mehrere Möglichkeiten, an sein Geld zu kommen.
Die außergerichtliche Mahnung Sie ist der erste Schritt, wenn man als Kreditnehmer, also als Schuldner, seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Mit der Mahnung fordert der Gläubiger den Schuldner auf, in einer bestimmten Frist seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Üblich sind drei Mahnungen, bevor der Gläubiger den Weg des gerichtlichen Mahnbescheids geht.
Das Inkassobüro Nicht alle Unternehmen erledigen ihr Mahnwesen selbst, sondern lagern es an ein Inkassobüro aus. Dieses kümmert sich dann um das Eintreiben der ausstehenden Forderungen. In der Regel geht von solchen Unternehmen ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis an die Schuldner oder eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Der Mahnbescheid Hat der Schuldner auf die außergerichtliche Mahnung oder auf die Forderungen des Inkassobüros nicht reagiert, dann folgt in der Regel der gerichtliche Mahnbescheid. Hierbei handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung vom Gericht. Der Schuldner hat hier die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen dem Mahnbescheid zu widersprechen. Wichtig ist an dieser Stelle zu wissen, dass durch den gerichtlichen Mahnbescheid für den Schuldner noch mehr Kosten zusammenkommen.
Der Vollstreckungsbescheid Ein Vollstreckungsbescheid wird vom Gerichtsvollzieher zugestellt und ist das Ergebnis eines erfolglosen gerichtlichen Mahnbescheids. Durch den Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger zwangsweise durch einen Gerichtsvollzieher die Forderung eintreiben. Kann der Gerichtsvollzieher kein Bargeld für die Forderung eintreiben, dann kann er auch Wertgegenstände verpfänden, was dann Zwangsvollstreckung genannt wird.