Schuldnerberatung: Was muss ich beachten?

Zumeist lange Wartelisten führen Schuldner- beziehungsweise Verbraucherinsolvenzberatungen bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen. Ratsuchenden Schuldnern kommen Angebote von unkomplizierter Soforthilfe wie gerufen, wenn man nicht Wochen oder gar Monate auf ein qualifiziertes Beratungsangebot warten möchte. Hierbei werden von immer mehr gewerblichen Anbietern ganz unterschiedliche Leistungen offeriert. Auf den Einzelfall zugeschnittene und rechtlich beziehungsweise wirtschaftlich fundierte Beratung findet dabei aber nur selten statt. Garantiert sind statt dauerhafter Entschuldung hier häufig nur horrende Gebühren für überflüssige Leistungen.

Vorsicht sollte man beispielsweise bei reißerischer Werbung walten lassen. Besonders da, wo Angebote schnell Soforthilfe versprechen. Am Ende dauert der Weg aus der Überschuldung nämlich länger als mit den Wartezeiten auf einen Beratungstermin bei einer seriösen Insolvenz- beziehungsweise Schuldnerberatung, da hinter diesen Offerten nämlich keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung steht. Außerdem wird diese Beratung meistens auch noch sehr teuer. Wenn versprochen wird, dass nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer gezahlt werden muss, der sich dann um alles andere kümmere, ist besonderes Misstrauen angebracht. Denn nur die immensen Unkosten des Schuldenregulierers werden häufig mit dieser Rate bezahlt, während die bisherigen Gläubiger in die Röhre gucken.

In der Regel doppelte Kosten entstehen bei Angeboten, bei denen Berater lediglich die Daten des Schuldners aufnehmen und die Unterlagen dann an einen Anwalt weiter transferieren. Der Berater kann keine rechtlichen Auskünfte geben, da er keine Rechtsberatungsbefugnisse hat und ihm die nach dem Verbraucherinsolvenzrecht notwendige Anerkennung fehlt. Fragen können nicht beantwortet und Unklarheiten nicht abgeklärt werden, da die Schuldner mit dem Anwalt keinen persönlichen Kontakt haben.

Bereits nach möglichen Kosten gefragt werden sollte bei der ersten Kontaktaufnahme. Wenn der vermeintliche Berater erst im Gespräch erfahren will, welchen Geldbetrag der Schuldner monatlich zur Entschuldung abführen kann, sollte man besonders Vorsicht walten lassen. Über die Höhe des Pfändungsbetrages, den man monatlich an den Gläubiger zahlen muss, wird man nämlich in einer seriösen Beratung informiert. Außerdem wird einem explizit vorgerechnet, wie viel finanzielle Mittel man selbst einbehalten darf.

Bei den Verbraucherzentralen finden Sie eine Checkliste mit 10 Punkten, nach denen unseriöse Angebote zur Schuldner- beziehungsweise Verbraucherinsolvenz erkennbar sind.

Autor: jf | Veröffentlicht am Samstag, 20. Juni 2009
Tags: Schulden Schuldenregulierung Schuldner Schuldnerberatung Verbraucherinsolvenz