Selbständig in einer Bürogemeinschaft
Bürogemeinschaften kennt man in erster Linie von Rechtsanwälten und Notaren. Hier sind mehrere Anhänger dieser Berufsgruppe in einem Büro zusammengeschlossen, jeder von sich aber ist auf selbständiger Basis tätig. Der Vorteil einer solchen Bürogemeinschaft liegt darin, dass man sich die Bürokosten teilen kann.
Und auch die Kosten für Angestellte lassen sch so durch mehrere Personen teilen. Das bedeutet für den Einzelnen nicht nur weniger Kosten, sondern auch ein geringeres Risiko. Unterhält man alleine ein ganzes Büro mit allen Kosten die hierfür anfallen, ist es um die Zahlungsfähigkeit schnell schlecht bestellt, wenn die Geschäfte einmal nicht so gut laufen. Bei einer Gemeinschaft teilt man sich dieses Risiko mit mehreren Personen.
Bürogemeinschaften lassen sich aber auch auf andere Berufsgruppen übertragen. Auch Ärzte tun sich heute häufig in einer Praxis zusammen oder besiedeln ein ganzes Ärztezentrum. Auch viele Freiberufler sehen die Bürogemeinschaft als eine sinnvolle Alternative zu einem eigenen Büro. So gibt es beispielsweise Webdesigner, die sich mit Texter, Redakteuren und freien Journalisten zusammen tun. So ist es jedem einzelnen Berufszweig möglich, seinem Kunden ein komplettes Paket anzubieten und nicht nur einen Teilbereich einer Tätigkeit auszuführen.
Im Grunde genommen lässt sich das Konzept der Bürogemeinschaft auf nahezu alle Berufsgruppen übertragen, in denen es möglich ist, sich selbständig zu machen. Friseure könnten sich mit Fingernagelkosmetikern und Fußpflegern sowie Kosmetikern zusammen tun und hier dem Kunden ebenfalls ein Rundum-Sorglos-Paket anbieten.
Autor: kb | Veröffentlicht am Donnerstag, 4. November 2010
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