Selbständige Tätigkeiten - Anregungen wie man leicht Geld verdienen kann
Eigentlich kann man jede Tätigkeit als Selbstständiger ausüben, solange man einen Gewerbeschein dafür besitzt. Das Spektrum hierfür ist weit gefächert und lässt daher viele Tätigkeiten zu. So fallen zum Beispiel leichte Tätigkeiten als Hausmeister darunter, wie aber auch eine komplette Badsanierung. Wichtig ist nur, dass eine angemeldete Firma vorhanden ist. Besonders bei Garantieansprüchen, sollte man sich absichern. Ebenfalls gehört dazu, alle Mitarbeiter zu melden und ordentlich zu versichern. So betreibt man keine Schwarzarbeit. Zum einen kommt es meist bei solch einer Beschäftigung zu vielen Pfuschs, die dann später teuer wieder ausgebessert werden müssen und zum anderen kann das auch rechtliche Folgen für den Selbständigen haben.
Oft wird die Frage gestellt, ob man jede selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden muss. Diese Frage ist mit einem Ja zu beantworten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob aus der Selbstständigkeit eine große Firma mit vielen Angestellten oder ein Nebengewerbe nach der Kleinstunternehmerregelung gegründet wird. Auch wer regelmäßig dem Nachbarn im Garten hilft und dafür Geld erhält, sollte diese Tätigkeit anmelden, ansonsten gilt dies als Schwarzarbeit.
Wird nur gelegentlich gegen Geld gearbeitet, sollte man dennoch ein Gewerbe anmelden. Als Kleinstunternehmer muss man keine Steuern zahlen und auch sonst ist alles recht leicht mit der Bürokratie zu handhaben. Wichtig hierbei ist nur die Einkommensgrenze zu beachten.
Autor: bm | Veröffentlicht am Montag, 12. April 2010
Tags: Selbständigkeit Tätigkeit Schwarzarbeit Gewerbeanmeldung Kleinstunternehmer