Selbständigkeit mit eigener Firma?

Wer sich selbständig macht, auch wenn es nur nebenbei ist, muss sich Gedanken machen, ob er dafür ein eigenes Unternehmen gründen soll. Zu unterscheiden ist die freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt, Zahnarzt oder Architekt vom gewerblichen Unternehmer, dem da verschiedene Möglichkeiten offen stehen.

Die ersten Schritte in die Selbständigkeit fallen möglicherweise noch unter den Begriff Hobby. Auch wenn man da mal ein paar Euro verdient - selbst beim Finanzamt gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr (D) - braucht man noch nichts zu tun. Spätestens aber, wenn die Kundschaft eine Rechnung, gar noch mit Mehrwertsteuer, haben möchte, geht das nicht ohne Gewerbeanmeldung.

Damit gründet man im Prinzip ein Einzelunternehmen. Das hat zur Folge, dass man für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens auch mit seinem Privatvermögen haftet.

Wer das nicht möchte, kommt um die Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht herum. Eine solche Gründung wurde, um den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern, inzwischen stark vereinfacht. Man muss allerdings beachten, dass Handlungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch der Privatsphäre mit persönlicher Haftung zuzuordnen sind und erst danach nur noch die Gesellschaft haftet. Notfalls muss man die Geschäfte eben so lange aufschieben.

Mit der Gründung einer Gesellschaft sind einige Pflichten verbunden. Man kann dafür sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, kann sich aber auch selbst darum kümmern.

Autor: gs | Veröffentlicht am Freitag, 3. Dezember 2010
Tags: Unternehmen Selbständigkeit persönliche Haftung selbständig machen selbständig werden GmbH UG haftungsbeschränkt