Selbständigkeit mit Gründerzuschuss: Start ins neue Leben (DE)
In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig zu machen. Hierbei unterstützt die Agentur für Arbeit den Arbeitslosen um den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Es hängt davon ab in welcher Branche man starten möchte, ob man den Antrag auf Gründerzuschuss bewilligt bekommt oder nicht. Die Agentur für Arbeit verlangt ein fertiges Konzept mit Rentabilitätsvorschau, so dass man auch relativ sicher gehen kann, dass die Gründung nicht schief geht. Selbstverständlich ist das von einer Bank oder IHK bestätigte Konzept keine Erfolgsgarantie für den Existenzgründer. Denn einige monatliche Kosten müssen berücksichtigt werden.
Der Gründer benötigt eine Krankenversicherung, Rentenversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rechtsschutzversicherung sowie weitere Absicherungen für seinen Betrieb. Dies sind nicht die einzigen Kosten, die auf den Unternehmensgründer zukommen. Büromiete, Telefon, Büromaterial, Wareneinkauf, Kfz-Kosten und weitere Kosten kommen ebenfalls auf den Selbständigen zu.
Bei Gründung einer Dienstleistungstätigkeit können die fixen Kosten geringer gehalten werden. Denn viele Jobs wie z.B. der Versicherungsfachmann in Ausbildung bietet sogar eine Fixzahlung an zwischen 1000-1500 Euro monatlich sowie ein eventuell kostenfreies Büro während der Ausbildungszeit. Büromaterial wird oftmals von der Versicherungsgesellschaft gezahlt. Der Vermittler erhält sogar eine kostenlose Webseite mit Infos zu seinem Versicherungsangebot.
Fazit: Mit Dienstleistungen kann man vielleicht besser starten: Die Ausbildungskosten zahlt der Versicherer bei Ausbildung zum Versicherungsfachmann. So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Fixum und geringe Fixbelastungen!
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