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Sonderregeln für Studenten-Nebenjobs und Minijobs

Dass Studenten darauf angewiesen sind, nebenbei Geld zu verdienen ist allgemein bekannt. Wer einen Nebenjob annimmt, sollte allerdings einiges darüber wissen.

Der klassische Minijob – bei einem monatlichen Verdienst von bis zu 400,-- € - unterscheidet sich bei einem Studenten nicht von anderen Beschäftigten. Vom Arbeitnehmer werden keine Abzüge vorgenommen, lediglich der Arbeitgeber hat pauschale Abgaben in Höhe von 30% zu entrichten. Manche Arbeitgeber tragen allerdings nicht die vollen Abgaben, sondern legen 2% - das ist der Anteil an pauschaler Steuer, an den Arbeitnehmer um. Somit muss mit einem Abzug von 2% vom Brutto gerechnet werden, wenn keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird.

Daneben gibt es noch die kurzfristige Beschäftigung. Bei dieser Beschäftigungsform kann ein höherer Verdienst als 400,-- € erzielt werden. Allerdings setzt dieser voraus, dass nicht mehr als zwei Monate oder 50 Tage im Jahr gearbeitet wird, und der Job nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Der Arbeitgeber hat 25% pauschale Steuer zu bezahlen, außer der Arbeitnehmer legt eine Lohnsteuerkarte vor. In dem Fall sind überhaupt keine Abzüge vorzunehmen.

Gerade für die Semesterferien ist jedoch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für den Studenten ideal. Ohne auf Verdienstgrenzen zu achten, kann er mit dieser Form richtig Geld dazu verdienen. Der Gesetzgeber hat eine Sonderregelung eingeführt, so dass weder in die Krankenversicherung , noch in die Pflege- oder Arbeitslosenversicherung Beiträge einbezahlt werden müssen. Lediglich für die Rentenversicherung müssen Abzüge vorgenommen werden . Die Versteuerung erfolgt nach Lohnsteuerkarte. Fällt Lohnsteuer an, so kann sie in der Regel über den Jahresausgleich wieder zurückgeholt werden. Wichtig ist allerdings, dass eine solche Beschäftigung nur in den Semesterferien, oder während der Semester mit nicht mehr als 20h die Woche ausgeübt wird, da das Studieren im Vordergrund stehen muss.

Autor: ck | Veröffentlicht am Dienstag, 21. September 2010
Tags: Studium Student Studenten Nebenjob Minijob