Sparbuch: immer auf das Kleingedruckte achten

Ein Sparbuch ist nicht nur eine der beliebtesten Formen zum Geld sparen, sondern auch schnell und unbürokratisch eingerichtet. Man geht einfach mit seinem Personalausweis zur Bank und kann ein Sparbuch einrichten. Noch schneller geht es über das Internet, denn auch hier kann man online ein Sparbuch eröffnen. Was die meisten Menschen aber vergessen: auch bei der Eröffnung von einem Sparbuch geht man einen Vertrag ein. Und genau hier wird das Kleingedruckte nicht immer genau gelesen.

Aus dem Vertrag für das Sparbuch geht beispielsweise hervor, wie es sich mit der Verzinsung des Guthabens verhält. Hier ist festgehalten, in welcher Höhe die Zinsen auf die Spareinlagen gezahlt werden und wann die Zinsen jeweils dem Sparbuch gutgeschrieben werden. Viel wichtiger ist aber, dass aus dem Vertrag hervorgeht, über wie viel Geld man im Monat von Sparbuch verfügen kann.

Hier gibt es nämlich Grenzen. In der Regel kann man nur 2.000 Euro pro Monat vom Sparbuch abheben. Möchte man mehr anheben, dann müssen die sog. Vorschusszinsen gezahlt werden. Deren Höhe geht ebenfalls aus dem Vertrag über das Sparbuch hervor.

Vorschusszinsen werden von der Bank berechnet, da sie nicht mehr mit dem Geld arbeiten kann, welches der Sparer durch die Einzahlungen auf dem Sparbuch der Bank zur Verfügung steht. Da die Bank aber durch die Spareinlagen Gewinne erwirtschaftet, holt sie sich praktisch vom Sparer den entgangenen Gewinn zurück. Das „gemeine“ an der Sache ist, dass die Zinsen, die auf das Sparguthaben gezahlt werden, wesentlich geringer sind, als die Zinsen, die vom Sparer gezahlt werden müssen, wenn er mehr Geld abheben möchte, als der eingeräumte Rahmen.

Autor: kb | Veröffentlicht am Freitag, 8. Oktober 2010
Tags: Sparbuch Konditionen Geld anlegen Vorschusszinsen Allgemeine Geschäftsbedingungen Sparvertrag