Stundenlohn oder Mannstunden: welche Abrechnung vereinbaren?
Man soll es kaum glauben, aber es scheint so zu sein, dass der Begriff Stundenlohn nicht für Jeden die gleiche Bedeutung hat. So ist es uns nach noch nicht allzu langer Selbständigkeit ergangen: Wir haben einen Auftrag für eine größere Renovierung erhalten. Es wurde (leider nur mündlich) ein bestimmter Stundenlohn vereinbart. Von der Kalkulation her, war dieser Satz das Mindeste, was wir uns fragen mussten, da die Baustelle auch nicht gerade um die Ecke lag.
Jetzt sollte man doch meinen, der vereinbarte Stundenlohn gilt für jeden, der an dieser Baustelle mitarbeitet. Da es ein größerer Auftrag war, haben wir noch einen Mitarbeiter auf Minijob-Basis eingestellt und sind zu zweit auf der Baustelle aufgetaucht. Wir haben ja logischerweise dann auch in 5 Stunden die Arbeit geschafft, für die einer alleine wohl 10 Stunden gebraucht hätte. Punktum – wir haben 10 Stunden in Rechnung gestellt.
Damit war der Auftraggeber aber mal gar nicht einverstanden, er meinte, es wäre ja unser Problem, wie viele Leute wir mitbringen, und hat tatsächlich nur eine Arbeitskraft bezahlt. Glücklicherweise haben wir schon nach 4 Tagen die erste Rechnung gestellt, so dass der Verlust nicht ins Unermessliche ging. Fazit: Wie schon so oft gesagt, man sollte alles schriftlich festhalten und die Formulierung Stundenlohn ändern wir jetzt ab in: xx Euro pro Mannstunde!
Autor: av | Veröffentlicht am Mittwoch, 3. März 2010
Tags: Arbeit Lohn Stundenlohn Stundensatz Minijob Baustelle Mannstunde