Trotz Immobilienbesitz kein Geld im Alter – was tun?

Viele Menschen verfügen im Alter nicht über eine ausreichende Liquidität, um ihren Lebensstandard zu halten. Vor allem bei ehemaligen Freiberuflern und Selbständigen fehlt es oft am nötigen Kleingeld. Zwar haben es manche bis zum selbstgenutzten Eigenheim gebracht, für weitere ausreichende Altersvorsorge-Maßnahmen fehlte jedoch das Geld. Immobilienbesitzern bieten sich in solchen Fällen verschiedene Möglichkeiten, ihr Eigenheim in Bargeld zu verwandeln:

Option: Umkehrhypothek

Bei der umgekehrten Hypothek nehmen Eigenheimbesitzer ein tilgungs- und zinsfreies Darlehen auf. Dieses Darlehen wird zumeist in Raten ausgezahlt und dient zur monatlichen Aufstockung der Rente. Im Gegenzug erhält der Darlehensgeber das Recht, den kontinuierlich wachsenden Kreditbetrag bei Auszug oder Tod des Darlehensnehmers über den Verkauf der Immobilie abzulösen. Erben erhalten in der Regel die Gelegenheit, die Immobilie durch eine Kredittilgung aus eigenen Mitteln im Familienbesitz zu halten.

Der Vorteil dieser „Vermögensumwandlung“ liegt darin, dass der Eigenheimbesitzer in seiner Immobilien wohnen bleiben kann. Von Nachteil ist, dass Kreditgeber zumeist nur einen geringen Beleihungswert ansetzten. Ein Großteil des ursprünglich investierten Kapitals bleibt so ungenutzt im Objekt gebunden und Eigenheimbesitzer erhalten oftmals nur eine im Verhältnis zum tatsächlichen Immobilienwert sehr geringe Zusatzrente.

Option: Immobilienverkauf

Auf diese Variante reagieren die meisten Eigenheimbesitzer zunächst ablehnend. Bei näherer Betrachtung bietet der Verkauf der Immobilie jedoch die bestmögliche Rendite. Im Vergleich zur Umkehrhypothek nutzen Immobilienbesitzer durch einen Verkauf den vollen Marktwert des Objektes aus. Der Verkaufserlös wird auf möglichst sichere Anlageformen verteilt und die daraus erzielten Erträge dienen zur Zahlung der monatlichen Miete sowie zur Aufstockung der Rente.

Auch wenn Eigenheimbesitzer an ihrer Immobilie „hängen“, sollten sie dennoch einen Blick in die Zukunft wagen und alle Risiken und Chancen abwägen. Oft ist das bisherige Eigenheim für ein Rentnerpaar z.B. viel zu groß und mit zu hohen Aufwendungen für Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten verbunden. Auch gehbehinderte oder kranke Menschen stellen häufig fest, dass eine behindertengerechte Wohnung oder Wohngemeinschaft ihren Bedürfnissen eher entgegen kommt als das bisherige Eigenheim.

Autor: cv | Veröffentlicht am Dienstag, 28. September 2010
Tags: Altersvorsorge Alter Vorsorge Immobilien Rente Umkehrhypothek Immobilienverkauf Beleihungswert