Tücken der Selbständigkeit: die Krankenversicherung
Wer sich selbständig macht, hat einige Vorteile. Wenn aber die Selbständigkeit nicht so erfolgreich ist, kann es auch Nachteile geben. Eine davon ist die Krankenversicherung.
Wer privat versichert ist, zahlt wie früher einen festen Beitrag, der sich aus seinem Versicherungsvertrag ergibt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es zunächst nicht anders. Die Krankenversicherung unterstellt einfach, dass der Selbständige so gut verdient, dass er den Höchstbetrag zahlen muss. Wenn der Verdienst als Selbständiger unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, hofft der Selbständige zunächst vergeblich auf einen niedrigeren Beitrag, wie er unselbständig Beschäftigten selbstverständlich zugute kommt.
Der Selbständige muss seinen Steuerbescheid einreichen. Und plötzlich zahlt er nicht mehr nur Beiträge aus seinem Verdienst, sondern auch aus Zins- und Mieterträgen. Selbst wenn er nur noch einen Euro im Monat verdienen würde: Die Krankenkasse kassiert für Kranken- und auch Pflegeversicherung immer noch auf der Basis eines Mindestverdienstes von derzeit knapp 2.000 Euro, auch wenn der Verdienst gar nicht da ist. Woher der Selbständige das Geld für den Beitrag nehmen soll, ist ihr egal.
Der gesetzlich Versicherte ist zwar immer noch besser dran als der privat Versicherte, weil er immerhin einen niedrigeren Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. Aber ebenso wie der privat Versicherte kommt er aus dieser Falle nicht heraus.
Autor: gs | Veröffentlicht am Montag, 29. November 2010
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