Umsatzsteuerpflicht nicht für jeden Unternehmer!
Nicht jeder Unternehmer ist automatisch umsatzsteuerpflichtig. Das hängt davon ab, wie sich der Umsatz im aktuellen und dem vergangenen Geschäftsjahr darstellt. Liegt der Umsatz im aktuellen Geschäftsjahr unter 50.000 Euro und waren es im davorliegenden Geschäftsjahr unter 17.500 Euro, gilt für den Geschäftsmann die Kleinunternehmerregelung. Der Unternehmen kann frei wählen, ob er als Kleinunternehmer gelten oder aber am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen möchte (UstG § 19 Besteuerung der Kleinunternehehmer).
Trifft man die Entscheidung für die Teilnahme am Umsatzsteuerverfahren, ist man für die kommenden fünf Jahre daran gebunden. Bestimmte Berufsgruppen sind allerdings von der Umsatzsteuererhebung ausgeschlossen.
Die Kleinunternehmerregelung erspart einigen Verwaltungsaufwand, ein großer Vorteil für den Unternehmer. Aber auch dessen Kunden müssen nur den Nettowert der Rechnung bezahlen. Das ist wiederum ein Vorteil für Endkunden und Verbraucher. Ein gravierender Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass man vom Finanzamt die in den Lieferantenrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer, also die Vorsteuer, nicht erstattet bekommt. Dadurch ist der Einkauf bei den Lieferanten deutlich teurer.
Wird der Unternehmer so erfolgreich, dass er die Umsatzgrenzen überschreitet und er damit nicht mehr als Kleinunternehmer gilt, werden seine Leistungen oder Produkte auch für die eigenen Kunden teurer. Denn um die Umsatzsteuer nicht aus der eigenen Gewinnspanne bezahlen zu müssen, muss er die Umsatzsteuer auf den Nettobetrag aufschlagen.
Autor: ks | Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Oktober 2010
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