Unberechtigte Zahlungsaufforderung, und jetzt?
Sicher habe Sie auch schon einmal eine Zahlungsaufforderung erhalten, für eine Leistung, die Sie nie in Anspruch genommen haben? Einfach wegwerfen ist zwar verlockend und einfach, aber der falsche Weg. Einige Wochen später, man hat den Vorgang fast vergessen erhält man dann ein Schreiben eines Inkassounternehmens, mit der Aufforderung einen vielfach höheren Betrag zu zahlen als ursprünglich ausgewiesen, andernfalls ergeht ein Mahnbescheid. Was nun? Weiter ignorieren ist genauso falsch wie zahlen, schließlich hat man ja die Leistung nicht erhalten.
Nach Auskunft der Verbraucherschutzvereine gibt es immer öfter solche Betrugsversuche. Man versucht den Verbraucher einzuschüchtern mit allerlei Drohungen und Forderungen. Das beeindruckt viele Menschen, die dann zahlen. So haben Unternehmen und Inkassobüro ihr Ziel erreicht.
Um zu verstehen wie es weitergeht muss man wissen, dass Inkassobüros die Forderungen ohne Prüfung erwerben. Im Grundsatz steht nichts dagegen, doch es gibt Inkassounternehmen, die um eine bilaterale Lösung bemüht sind und unseriöse Unternehmen, die versuchen, den Schuldner mit wüsten Drohungen einzuschüchtern und ihm Unterschriften abverlangen, die gegen jedes Gesetz sind. Mit einem seriösen Inkassounternehmen können Sie reden und eine Aufstellung der Forderungen erhalten. Oftmals wird das Unternehmen dann auch die Forderung zurückgeben, wenn Sie plausibel machen können dass diese Forderung unberechtigt ist. Bei einem unseriösen Inkassounternehmen müssen Sie mit Beschimpfungen und Drohungen rechnen. Grundsätzlich empfiehlt es sich bei jeder unberechtigten Zahlungsaufforderung schriftlich, per Einschreiben zu widersprechen. Entsprechende Vordrucke finden Sie im Internet. Scheuen Sie sich auch nicht, einen Anwalt einzuschalten, es ist schließlich IHR Geld.
Autor: fv | Veröffentlicht am Dienstag, 6. April 2010
Tags: Bank Schulden Verbraucherschutz Geld Mahnung Inkasso Mahnbescheid