Unfall am Arbeitsweg als Werbungskosten absetzen?

Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg einen Unfall haben, können Sie die Unfallkosten in vollem Umfang geltend machen, egal was Ihnen Ihr Finanzamt erzählt. Bleiben Sie hart und legen Sie bei Ablehnung unbedingt Einspruch ein. Sie können Ihrem Sachbearbeiter ganz einfach den Zahn ziehen, indem Sie folgendes Gerichtsurteil anführen: Finanzgericht Rheinland Pfalz, Aktenzeichen 3 K 1699/05, Urteil vom 29.05.2008. Kopieren Sie sich den gesamten Text (Google) aus dem Internet und fügen Sie ihn dem Einspruch bei.

Aktuelles Beispiel: Eine Einrichtungsberaterin aus dem westfälischen Marl war nach Dienstschluss noch bei einem Geschäftsessen (Pflichtteilnahme, bestätigt durch den Arbeitgeber). Auf dem Heimweg verlor Sie gegen 1:15 Uhr (alkoholfrei und ohne Fremdeinwirkung) die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Ohne Vollkaskoversicherung blieb sie zunächst auf den Kosten für den entstandenen Totalschaden sitzen (8.360 Euro). Durch einen Tipp aus der Familie kam Sie auf die Idee, die Unfallkosten völlig legitim als Werbungskosten anzugeben.

Im Steuerbescheid wurde ihr dann mitgeteilt, dass Unfallkosten generell mit der Entfernungspauschale abgegolten wären. Also wurde das Internet durchforstet, bis das oben erwähnte Gerichtsurteil zum Vorschein kam – Einspruch! Doch damit war Sie noch nicht durch. In einem neuen Anschreiben meinte der gleiche Sachbearbeiter, es wäre nicht eindeutig zu erkennen gewesen, dass es sich um einen Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit handelte. Außerdem könne es ja nicht sein, dass man um diese Zeit von der Arbeit als Einrichtungsberaterin nach Hause kommt.

Trotz Bescheinigung des Wegeunfalls durch die Berufsgenossenschaft wollte dieses Paradebeispiel eines deutschen Beamten einfach nicht bezahlen! Erst der deutliche Hinweis auf seine eigene Widersprüchlichkeit in den beiden Anschreiben und die erneute Zusendung des Urteils und der Bescheinigung des Arbeitgebers brachten den ersehnten Erfolg und die Unfallkosten wurden in vollem Umfang erstattet. Es zahlt sich also aus, hartnäckig zu bleiben. Vergessen Sie dabei aber niemals, höflich und charmant zu sein. Drohungen bringen gar nichts, nicht bei Beamten…..

Autor: mu | Veröffentlicht am Freitag, 9. April 2010
Tags: Finanzamt Geld sparen Unfall Arbeitsweg Werbungskosten