Vermögenswirksame Leistungen: mit staatlichen Zuschüssen Vermögen aufbauen

Vermögenswirksame Leistungen sind meist im Tarifvertrag festgelegte Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die wie das normale Gehalt einkommensteuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Der Arbeitgeber kann bis zu 40 € monatlich direkt in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform überweisen. Innerhalb gewisser Einkommensgrenzen erhält der Arbeitnehmer bei bestimmten Anlageformen vom Staat zusätzlich eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Er kann jedoch auch einen eigenen Beitrag monatlich dazuzahlen. Erst nach einer 6-jährigen Ansparzeit und einer 1-jährigen Ruhephase ist eine Verfügung über das angesparte Guthaben möglich. Welche Anlageformen stehen Arbeitnehmern für ihre vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung?

Anlageform Investmentfonds: Vermögenswirksame Leistungen sollen hauptsächlich dem langfristigen Vermögensaufbau dienen. Da Aktien langfristig als sehr rentabel gelten, erhalten Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 20.000 € (Verheiratete 40.000 €) die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von max. 20 % der vermögenswirksamen Leistungen (auf max. 400 € jährlich), wenn sie einen Vertrag für ausgewählte Aktienfonds abschließen.

Anlageform Bausparvertrag / Tilgung eines Baudarlehens: Arbeitnehmer, die über ein Jahreseinkommen unter 17.900 € (Verheiratete 35.800 €) verfügen, können ihre vermögenswirksamen Leistungen sowie die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % der vermögenswirksamen Leistungen (auf maximal 470 € jährlich) in einen Bausparvertrag, der dem Kauf bzw. Bau einer Immobilie dienen sollte, einzahlen. Neben der Arbeitnehmersparzulage erhalten Sparer ggf. zusätzlich die staatlich geförderte Wohnungsbauprämie. Auch die Tilgung eines Baudarlehens für eine selbstgenutzte Immobilie ist mit vermögenswirksamen Leistungen möglich und wird wie der Bausparvertrag ggf. staatlich gefördert.

Sonstige Anlageformen: Weitere Beispiele für nicht staatlich geförderte Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind Lebensversicherungsverträge, Banksparpläne und Verträge, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen werden. Wenn vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersversorgung fließen, spricht man auch von Gehaltsumwandlung. Diese Aufwendungen sind zum Zeitpunkt der Einzahlung steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings kann man über das Geld erst im Rentenalter verfügen und die gezahlte Rente ist dann in vollem Umfang steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Autor: cv | Veröffentlicht am Donnerstag, 26. August 2010
Tags: Darlehen Tilgung Konditionen Geld anlegen Aktienfonds Bausparvertrag Altersversorgung Wohnungsbauprämie