Was müssen Studenten bei ihrem Nebenjob beachten?
Für viele Studenten ist das Studium nur dadurch zu finanzieren, indem sie regelmäßig neben ihrem Studium arbeiten gehen. Allerdings sollten einige Regelungen beachtet werden.
Üben Studenten einen sogenannten Minijob aus, verdienen also regelmäßig weniger als 400,-- € im Monat, so wird dieser Nebenjob wie jeder andere abgerechnet. Es fallen keine Abzüge an, lediglich der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale an die sogenannte Minijob-Zentrale. Außerdem wird eine pauschale Steuer abgeführt, die der Arbeitgeber auch vom Arbeitnehmer einbehalten kann. Legt der Student eine Lohnsteuerkarte vor – in der Regel mit der Steuerklasse 1 – entfällt diese pauschale Steuer.
Bei Nebenjobs, die die 400,-- € überschreiten ist zu unterscheiden, ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse handelt – was zum Beispiel bei Arbeiten während der Semesterferien der Fall sein könnte. Dabei gibt es allerdings die Festlegung, dass die Arbeit nicht berufsmäßig ausgeübt werden darf, und auf 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr beschränkt ist. In diesem Fall werden dem Studenten keine Abgaben eingehalten. Die vom Arbeitgeber zu leistenden pauschalen Beträge können durch die Vorlage der Steuerkarte auch eingespart werden.
Wer regelmäßig über 400,-- € verdient, hat ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Das bedeutet, dass sie der regulären Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen. Der Gesetzgeber hat allerdings festgelegt, dass keine Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen, sofern das Studium die meiste Zeit einnimmt. Dabei wurde die 20 h-Grenze eingeführt. Das bedeutet, wer weniger als 20 h wöchentlich arbeitet gilt noch als Student. Mit der Vorlage der Steuerkarte und Steuerklasse 1 fallen bei diesen Wochenarbeitsstunden in der Regel auch noch keine Steuerabzüge an, so dass der Student kaum mit Abzügen rechnen muss.
Autor: ck | Veröffentlicht am Dienstag, 8. Februar 2011
Tags: Studium Student Nebenjob Zweitjob