Was tun, wenn Überstunden nicht bezahlt werden?
Im Berufsalltag kann es durchaus vorkommen, dass die normale Arbeitszeit nicht ausreicht. Neueinstellungen kommen aber erst in Frage, wenn dies ein nicht nur vorübergehender Zustand ist. Eine längere Arbeitszeit für die Belegschaft ist deshalb die beste Lösung für den Betrieb. Doch müssen dann nicht auch die Überstunden bezahlt werden?
Zunächst ist zu prüfen, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Bei Angestellten kommt es oft vor, dass das Gehalt eine bestimmte Anzahl Überstunden enthält. Dies liegt daran, dass Angestellte ihre Arbeitszeit oft nicht nachweisen müssen. Man erwartet von ihnen eben, dass sie ihre Arbeit erledigen, egal, wie lange sie dafür brauchen. Wenn eine solche Regelung besteht, müssen die unter die Regelung fallenden Überstunden nicht extra bezahlt werden.
Eine weitere Voraussetzung, wenn auch nur formaler Art: Die Überstunden müssen angeordnet sein. Wer zu seinem Vergnügen länger arbeitet, hat keinen Anspruch auf die Vergütung der Mehrarbeit. Auch das Gesetz hilft da nicht viel weiter. Es sieht im Prinzip keine Vergütung der Mehrarbeit vor. Stattdessen gibt es Freizeitausgleich, wenn mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet werden. Allerdings sehen die Tarifverträge Regelungen für die Vergütung von Überstunden vor. Diese gelten aber nur, wenn eine Tarifbindung besteht.
Wenn angeordnete Überstunden nicht bezahlt werden, dies aber vertraglich oder tariflich vereinbart ist, kann man den Anspruch auf die Bezahlung vor dem Arbeitsgericht einklagen. Allerdings sollte man zuvor mit dem Arbeitgeber eine gütliche Einigung versuchen. Sicher wird man vor dem Arbeitsgericht recht bekommen. Doch gefährdet das den Bestand des Arbeitsverhältnisses, auch wenn die berechtigte Klage selbst kein Kündigungsgrund ist.
Autor: gs | Veröffentlicht am Freitag, 11. März 2011
Tags: Karriere Arbeitsplatz Überstunden Mehrarbeit Tarifvertrag Überstundenvergütung Einzelvertrag