Was versteht man unter einem Beamtenkredit?
Für bestimmte Personengruppe halten Banken und Sparkassen auch spezielle Produkte bereit. So etwa für Beamte, die von einem besonderen Beamtenkredit profitieren können. Aber was genau versteht man eigentlich unter einem Beamtenkredit und wo liegen die Unterschiede zu einem herkömmlichen Kredit?
Der Beamtenkredit ist auch unter dem Begriff „Beamtendarlehen“ bekannt und ist ein besonderer Kredit, der sich in erster Linie durch eine sehr lange Laufzeit auszeichnet. Diese kann bis zu 20 Jahre betragen. Ferner ist in einem Beamtenkredit meist eine Absicherung gegen das Todesfallrisiko enthalten. Ein weiterer wichtiger Punkt, der einen Beamtenkredit von herkömmlichen Bankkrediten unterscheidet, sind die niedrigeren Zinsen.
Dadurch sind auch die Tilgungsraten geringer, die monatliche an die Bank zurück gezahlt werden müssen. Die Tilgungsraten bleiben zudem über die gesamten Laufzeit des Kredits gleich hoch. Dafür wird zum Vertragsbeginn die Zinshöhe für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Wie der Name vermuten lässt, wird der Beamtenkredit auch nur an Beamte auf Lebenszeit, an unkündbare Angestellte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, Berufssoldaten, Lehrer, Richter, Beamte auf Probezeit Akademiker in Festanstellung und Pensionäre bis zum 58. Lebensjahr gewährt. Diese Berufsgruppe wird in der Banken- und Kreditwelt hoch angesehen, denn ein Arbeitsplatzverlust gilt als sehr unwahrscheinlich. Daher bekommt diese Personengruppe nicht nur günstigere Kreditzinsen eingeräumt, sondern auch Kredite über höhere Summe.
Autor: kb | Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Oktober 2010
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