Welche Schlüsse zieht die Bank aus dem Businessplan?
Existenzgründer, die beispielsweise bei der Arbeitsagentur für Arbeit Gründungszuschuss beantragen, müssen einen Businessplan vorlegen. Aber auch wenn ein Existenzgründer oder Jungunternehmen bei einem Kreditinstitut nach einem Kredit anfragt, muss ein Businessplan vorgelegt werden. Hierbei ziehen sich diese Institute alle notwendigen Daten aus dem Businessplan, anhand derer sie eine Entscheidung treffen können. Hauptsächlich wird die Tragfähigkeit des Unternehmens durch den vorgelegten Businessplan beurteilt. Aus diesem Grund sollte ein Businessplan nach den nachstehenden Regeln erarbeitet werden:
Das Unternehmenskonzept muss so schlüssig dargelegt werden, dass an einem Funktionieren und längeren Bestehen der Existenzgründung kein Zweifel besteht.
Der zu erwartende Umsatz bzw. Gewinn muss so hoch eingeschätzt werden, dass nicht nur die momentan absehbaren betrieblichen Kosten hiermit abgedeckt werden können. Es müssen auch unvorhergesehene Kosten eingeplant werden, bzw. muss der errechnete Gewinn so hoch ausfallen, dass noch Rücklagen gebildet werden können. Ferner muss das Unternehmen auch das persönliche Leben des Geschäftsführer bezahlen können. Hierzu zählen Miete, evtl. Tilgungen, Lebenshaltung sowie alle nötigen Versicherungen.
Bei der Berechnung der persönlichen Kosten sollte von vornherein beachtet werden, dass z.B. die Kreditinstitute einen relativ hohen pauschalen Satz veranschlagen, gleichgültig ob dieser wirklich genutzt wird oder nicht. Wer seinen Gewinn nach Abzug aller Kosten zu niedrig ausfallen lässt, der geht aus dem vorgenannten Grund das Risiko ein, von der Bank als nicht kreditwürdig eingestuft zu werden.
Autor: mt | Veröffentlicht am Dienstag, 4. Januar 2011
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