Wenn Bekannte oder Freunde geliehenes Geld nicht zurückzahlen? Klagen oder damit abfinden?

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Wer eine kleine Summe geliehen bekommt und sie trotz Nachfrage nicht zurückzahlt: vergessen - Geld und Freundschaft natürlich.

Bei größeren Summen gibt es hoffentlich einen Kreditvertrag, damit man nicht in Beweisnot kommt. Wenn der Kreditnehmer gerade nicht zahlen kann, darf man ja einmal kulant sein und einen Monat länger auf die Rate warten. Doch wenn man den Eindruck hat, dass das Geld für andere, auch noch als überflüssig anzusehende Dinge ausgegeben wird, dann sollte man schon einmal ein ernstes Gespräch führen.

Das kann durchaus auch mit der Drohung enden, dass man sonst die Angelegenheit einem Anwalt übergibt. Meist kommt es dann zu einer Übereinkunft, die dann auch einzuhalten ist. Doch wenn trotzdem wieder nicht zurückgezahlt wird, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt.

Das Inkassobüro kann man sich sparen. Das kostet nur zusätzliches Geld, was man vorschießen muss, und es ist fraglich, ob man es zurückbekommt. Dagegen kann der Anwalt seine Gebühren beim Schuldner zurückholen. Eventuell verlangt aber auch er einen Vorschuß auf die Gebühren. Er erledigt dafür aber alles Erforderliche, und wenn er zu Geld kommt, leitet er das an den Gläubiger weiter.

Man kann übrigens auch selbst einen Mahnbescheid erwirken. Das kostet nicht viel und ist in der Regel die erste Stufe des Mahnverfahrens. Es lohnt sich aber nur dann, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Schuldner ausreichendes Einkommen oder Vermögenswerte hat. Wenn das nicht der Fall ist, bleibt ihm nur die Privatinsolvenz. Ob man dadurch zu einer Rückzahlung kommt, ist fraglich.

Eventuell hilft es aber auch, mit Verwandten des Schuldners ins Gespräch zu kommen. Das kann für den Schuldner so peinlich sein, dass er wieder zahlt.

Autor: gs | Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2011
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