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Wie kann man als Schüler Geld verdienen, und was muss man wissen?

Derartiges ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt, das bis zum 18. Lebensjahr vom Arbeitgeber besonders zu beachten ist. Es soll sicherstellen, dass in jedem Falle die Schulpflicht ungestört erfüllt wird.

Als Jugendlicher zählt, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Davor ist man Kind, und Kinderarbeit ist generell verboten. Es gibt aber Ausnahmen.

So darf man Praktika ganztags absolvieren, und mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten darf man werktags täglich zwei Stunden, in der Landwirtschaft drei Stunden mit leichter Arbeit Geld verdienen. Während der Schulferien ist auch eine Arbeit bis zu vier Wochen in einem Betrieb zulässig. Weitere Ausnahmen gelten für den Auftritt bei Veranstaltungen.

Jugendliche dürfen bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Das gilt beispielsweise auch für ein Ausbildungsverhältnis.

Im Grunde muss man sich als Schüler selbst um einen Nebenjob bemühen. Es gibt sie - während der Hochkonjunktur natürlich noch eher als in der Flaute. Man ist nicht nur auf das Austragen von Zeitschriften oder die Leergutannahme im Lebensmittelmarkt angewiesen. Doch ist die Bezahlung sehr unterschiedlich.

Wer es geschafft hat, einmal einige Wochen in einem Industriebetrieb zu arbeiten, ist oft auch in den nächsten Ferien wieder gerne gesehen. Doch sind die dazu geeigneten Arbeitsplätze nicht mehr so häufig anzutreffen wie früher. Es lohnt sich, schon einige Zeit vorher in der Zeitung nach geeigneten Jobs zu suchen, und auch im Internet kann man fündig werden.

Autor: gs | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Juli 2011
Tags: Studium Ferien Nebenjob Ferialjob Ferienjob Sommerferien Kinderarbeit Jugendarbeit Ferienarbeit Zeitschriftenausträger Sommerjob Schule