Wie komme ich aus dem Handyvertrag heraus?
Mit Handyverträgen kann man gute Geschäfte machen. Deshalb gibt es in diesem Bereich nicht nur seriöse Anbieter, sondern auch schwarze Schafe. Deshalb ist es sehr wichtig, dass man sich über den Handyvertrag im Klaren ist, bevor man unterschreibt.
Und wenn man doch unterschrieben hat, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen noch immer die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb kurzer Frist, meist zwei Wochen, wieder zu stornieren, wenn man nach reiflicher Überlegung doch zu dem Schluss kommt, dass man den Vertrag besser nicht geschlossen hätte.
Das ist die erste Möglichkeit, aus einem Handyvertrag wieder herauszukommen. Wer ihn beispielsweise auf dem Bahnhofsvorplatz abgeschlossen hat, weil man ihm den Gewinn eines Handys vorgegaukelt hat, dann ist dies so ein Fall, wo man ein Widerrufsrecht hat. Beliebt ist beispielweise der Trick, nicht nur einen Vertrag, sondern einen Duovertrag anzubieten. Dann gelten die Vorteile für den einen Vertragspartner, aber das Duo muss zahlen.
In diesem Falle muss man sofort per Einschreiben den Widerruf erklären und den Vertrag kündigen. Maximal zwei Wochen hat man dafür Zeit. Und dann muss man hartnäckig bei dieser Kündigung bleiben. Anrufe, man habe etwas falsch verstanden, die Mahnungen des Dienstleisters, der dann wieder ein anderer ist, ein eingeschaltetes Inkassobüro, einen eingeschalteten Rechtsanwalt – alles muss man aushalten und einfach ignorieren, und man kann dies guten Gewissens tun, wenn man den Widerruf rechtzeitig erklärt hat.
Ist der Vertrag aber erst einmal wirksam, hat man nicht viele Möglichkeiten, aus dem Vertrag herauszukommen. In jedem Falle muss man rechtzeitig vor Vertragsende – meist läuft so ein Vertrag zwei Jahre – per Einschreiben kündigen. Eine vorzeitige Beendigung ist nur in seltenen Fällen möglich, weil der Vertragspartner die vollen Gebühren für die Restlaufzeit verlangt und so jede vorzeitige Beendigung wirtschaftlich sinnlos wird.
Autor: gs | Veröffentlicht am Montag, 28. März 2011
Tags: Widerruf Kündigung Kündigungsfrist Handyvertrag Widerspruchsrecht