Wie und wann kann man einen Kredit kündigen?

Einem Kredit liegt ein Vertrag zwischen Bank und Kunde zugrunde. Er kann entsprechend der Bedingungen, die in diesem Vertrag festgelegt sind, gekündigt werden.

Es kann sein, dass im Kreditvertrag überhaupt keine Kündigung vorgesehen ist. Das kann eigentlich nur bei einem Ratenkredit vorkommen, der irgendwann einmal vollständig zurückgezahlt sein wird. In diesem Falle hat man nur ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Dies kann beispielsweise der Tod des Kreditnehmers sein.

Wenn der Kreditvertrag eine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, muss man entsprechend der dort festgelegten Bedingungen kündigen. Das geht in der Regel nur schriftlich. Außerdem muss man sicherstellen, dass zum Kündigungstermin dann das Geld, das noch zurückgezahlt werden muss, auf dem Kreditkonto ist, so dass dieses ausgeglichen ist.

Eine Kreditkündigung aus wichtigem Grund oder auch zu einem nicht vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bringt meist hohe Kosten mit sich. Die Bank greift da durch Vorfälligkeitsentschädigungen und andere Gebühren schamlos zu, und der Kunde hat kaum eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Deshalb ist es wichtig, sich an die Kündigungsbedingungen zu halten.

Eine Tilgung des Kredites ist aber auch dann möglich, wenn eine Zinsbindungsfrist abläuft. Hier muss man der Bank nur mitteilen, dass man ihr Angebot mit den neuen Zinsen nicht annehmen will. Aber auch hier muss dann das Geld zur Tilgung rechtzeitig auf dem Konto sein, damit die Bank keine Möglichkeit hat, sich an Gebühren und hohen Zinsen zu bereichern.

Deshalb: wer sich mit dem Gedanken einer Kreditkündigung trägt, muss rechtzeitig dafür sorgen, dass er den Kredit dann auch tatsächlich zurückzahlen kann.

Autor: gs | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. März 2011
Tags: Kredit Kündigung Kreditkündigung Zinsbindungsfrist Vorfälligkeitsentschädigung Kredittilgung Sondertilgung