Wohnungsübergabe: Welche Mängel muss ich beheben, wo kann ich sparen?
Wer muss die Mängel in einer Mietwohnung beheben? Grundsätzlich sollten alle Bedingungen für die Mängelbeseitigung und Kostenübernahme im Mietvertrag geregelt sein. Für den Mieter bleiben da meistens die Schönheitsreparaturen und Kleinigkeiten, die nicht sehr in die Kosten gehen. Substanzreparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters und eine „normale Abnutzung“ eines Mietobjektes kann sich der Vermieter auch nicht durch den Mieter bezahlen lassen.
Als Mieter sollte man alles dokumentieren können! Wer als Mieter in eine Wohnung einzieht, sollte von Mängeln dringend Fotos machen und vor allem ein exaktes Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. Der größte Ärger zwischen Vermieter und Mieter entsteht meistens am Ende der Mietzeit, wenn der Vermieter möglichst eine komplett renovierte Wohnung haben möchte und der Mieter es nicht einsieht die vielen Mängel zu beseitigen, die bereits vorher in der Wohnung waren. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen, aber es ist in jedem Fall für Vermieter und Mieter zu empfehlen.
Was muss in ein Übergabeprotokoll? Es ist zwar nicht so, dass jedes Bohrloch in einem Wohnungsübergabeprotokoll erscheinen muss, aber wenn man einige Fotos davon anfertigt, dann ist man ganz schnell auf der sicheren Seite. Grobe Kratzer im Parkett oder Laminatfußboden, Risse im Teppichboden, eine defekte Badewanne, ein gerissenes Spülbecken, gesprungene Fenster und kaputte Türen sollten aber in jedem Fall schriftlich dokumentiert werden und die Klärung wer bis wann für die Reparaturen sorgt sollte auch nicht fehlen.
Autor: cpb | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. März 2011
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