Immobilien kaufen

Der Wunsch nach einer eigenen Immobilie steht bei vielen Menschen in Österreich ganz oben auf der Wunschliste. Vielleicht darf es ein Häuschen im Grünen sein, vielleicht ist auch eher das klassische Loft in der Stadt das Objekt der Begierde. Die Vorstellungen vom Traumhaus mögen unterschiedlich sein, doch die schlimmsten Fehler, die man als stolzer Hauskäufer machen kann, lassen sich auf einige Punkte zusammenfassen. Was also muss man vor dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung beachten, damit das Traumobjekt ein Leben lang Freude macht?

Die Immobilie muss zum Budget passen

Immobilien kaufen

Viele finanzieren ihre Traum-Immobilie auf per Kredit (c) Bigstockphoto.com/86734715/Andy Dean Photography

Das aktuelle Niedrigzinsniveau am Markt (Stand: 2017) verleitet wohl zu dem schlimmsten Fehler, den ein Hausbesitzer machen kann: Weil man ein bestimmtes Objekt unbedingt haben will, akzeptiert man einen hohen Kaufpreis. Dieser ist angesichts der attraktiven Konditionen und der niedrigen Zinsen vordergründig finanzierbar.

Durch die Niedrigzinsen lassen sich leider vor allem unerfahrene Käufer gerne dazu verleiten, einen sehr hohen Kaufpreis zu akzeptieren. Meist steckt der Wunsch nach dem Traumobjekt dahinter, das man gerade gefunden hat. Im Sturm der Begeisterung wird man unvorsichtig und entscheidet sich für den Kauf, obwohl die Darlehensrate langfristig kaum tragbar erscheint. Bei einem Verlust des Arbeitsplatzes, beim Tod des Partners oder bei einer Scheidung sind finanzielle Engpässe dann vorprogrammiert. Und schließlich möchte man ja auch noch in Urlaub fahren und ab und zu neue Kleidung kaufen.

Die Ansprüche sollten auf das verfügbare Budget zugeschnitten werden = Realistisch bleiben! Wie viel Immobilie man sich leisten kann und wie hoch die monatliche Darlehensrate maximal sein sollte, kann ein erfahrener Berater gut ausreichen. Als Anhaltspunkt sollte aber gelten, dass die Rate für das Darlehen nicht teurer sein sollte als die Miete. Sofern das Budget noch Luft nach oben lässt, entscheidet man sich besser für eine hohe Tilgung und hat damit das Objekt früher wieder entschuldet.

Hinweis

Die Ansprüche sollten auf das verfügbare Budget zugeschnitten werden.

Wie die Sanierung den Kaufpreis beeinflusst

Immobilie sanieren

Nötige Sanierungen müssen beim Immobilien-Kauf eingerechnet werden(c) Bigstockphoto.com/140479163/brizmaker

Nicht immer ist es möglich und sinnvoll, einen Neubau zu erwerben. Vielleicht ist das Angebot am Markt nicht vorhanden, vielleicht hat man auch eine Schwäche für ein älteres Objekt, das man liebevoll sanieren will. Es lohnt sich aber, hier eine genaue Rechnung aufzumachen. Die Kosten für die Sanierung müssen unbedingt in der Betrachtung und in der Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigt werden. Vor allem, wenn man die Immobilie direkt nach dem Kauf und vor dem Einzug noch sanieren will, sollten die Kosten in der Finanzierungssumme eingerechnet sein, sofern man keine Eigenmittel aufbringen kann. Im besten Fall gelingt es, mit dem Käufer einen möglichst günstigen Kaufpreis auszuhandeln, wenn ein größerer Renovierungsstau vorhanden ist. Dadurch senkt man gleichzeitig die Kaufnebenkosten, die auf der Basis des Kaufpreises berechnet werden. So hat der Verkäufer den Vorteil, seine Immobilie trotz des Sanierungsbedarfs zügig zu verkaufen, während der Käufer sein Traumobjekt gefunden hat und dieses umgehend renovieren und beziehen kann.

Ohne Spezialisten geht es nicht

Den Kauf einer Immobilie sollte man niemals auf eigene Faust durchführen. Zum einen sollte man sich umfassend von einem Immobilienspezialisten beraten lassen, zum anderen ist die Einschaltung eines Juristen dringend empfehlenswert. Ein Ratgeber im Internet stellt niemals eine Rechtsberatung dar, und auch der beste Leitfaden zum Immobilienkauf ersetzt nie den Besuch beim Anwalt. Deshalb lohnt es sich, die Bewertung der Immobilie und die juristische Beurteilung den Fachleuten zu überlassen, die dafür ausgebildet sind.

Hinweis

Ein Ratgeber im Internet stellt niemals eine Rechtsberatung dar, und auch der beste Leitfaden zum Immobilienkauf ersetzt nie den Besuch beim Anwalt.

Der Immobilienexperte oder ein Sachverständiger wird die Substanz und die Lage der Immobilie beurteilen. Daraus resultiert eine fundierte und korrekte Festlegung des Kaufpreises. Als Käufer hat man dadurch mehr Sicherheit, ein Objekt zum angemessenen Preis zu kaufen. Dies gilt ganz besonders bei einem Bestandsobjekt, bei dem sich Mängel nicht auf den ersten Blick offenbaren. Im Zweifel hat man sogar die Chance, einen überteuerten Kaufpreis noch zu senken, wenn man die durchdachten Argumente eines Profis anbringt.

Noch wichtiger ist die Hilfe eines Juristen. Er ist der Fachmann für alle Fragen rund um den Kaufvertrag und die Kaufpreiszahlung.

Der Kaufvertrag gehört in Juristenhände

Immobilien Kaufen - Mit Anwalt

Beim Immobilienkauf sollte man nicht am falschen Ende sparen (c) Bigstockphoto.com/120855725/djedzura

Zu den wichtigsten Aufgaben des Anwalts gehören die rechtliche Beratung vor dem Immobilienkauf und die professionelle Durchführung des Kaufs selbst. Darunter fallen die Erstellung des Kaufvertrags, die Übertragung des Eigentums im Grundbuch und die treuhändige Abwicklung der Zahlung. Ein Fachanwalt für Immobilienrecht ist der richtige Ansprechpartner. Er wird vor allem darauf achten, dass Besonderheiten rund um den Kauf in umfassender Form im Vertrag berücksichtigt sind. Schon vor dem Kauf ist der Anwalt der Ansprechpartner, wenn ein Neubau zu realisieren ist. Er prüft, ob das Grundstück als Bauland ausgewiesen ist, welche Bauweise auf dem Grundstück erlaubt ist und welche Rechte von Dritten auf dem Grundstück lasten. Er wird klären, ob Pfandrecht oder Abgabenschulden vom neuen Eigentümer zu übernehmen sind. Und schließlich ist er für beide Vertragspartner der Treuhänder, der dafür sorgt, dass der Kaufpreis rechtzeitig gezahlt wird und an den Verkäufer geht und dass der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Der Rechtsanwalt darf vom Käufer übrigens frei gewählt werden, obwohl manche Makler hier andere Behauptungen aufstellen.

Ein Fachanwalt für Immobilienrecht muss in Oberösterreich darauf achten, dass der Kaufpreis nach den Statuten der OÖ Rechtsanwaltskammer gezahlt wird, wenn er sich auf eine Summe von über 40.000 Euro beläuft. Auf die Höhe der Kaufnebenkosten hat er übrigens keinen Einfluss. Sie betragen 3,5 Prozent des Kaufpreises für die Grunderwerbssteuer sowie 1,1 Prozent für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch. Hinzu kommen 42 Euro für die Grundbuchseingabegebühr. Weitere Auslagen sind die Beglaubigungskosten für den Notar und Archivierungsgebühren für die Vertragsurkunden. In der Regel sind alle Kosten vom Käufer zu tragen.


Weiterführende Infos:

http://www.grundbesitz-ratgeber.de/

http://www.nachrichten.at/anzeigen/immobilien/art147,2466491

http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Themen/Bauen/Haus-_und_Grundkauf


(c) Bilder:

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