Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer

Das Arbeitszeugnis ist so etwas wie der Türöffner bei Ihrem neuen Arbeitgeber. Natürlich haben Sie sich mit Ihren Bewerbungsunterlagen in der Personalabteilung vorgestellt. Selbstverständlich haben Sie im Vorstellungsgespräch den besten Eindruck hinterlassen, denn sonst hätten Sie den Job nicht bekommen. Trotzdem kommt dem Arbeitszeugnis eine große Bedeutung zu. Es ist einerseits das letzte Feedback, das Ihnen Ihr früherer Vorgesetzter mit auf den Weg gibt. Es ist andererseits aber auch Ihre Visitenkarte in Ihrem neuen Unternehmen. Ihr zukünftiger Chef hat sich zwar schon im Bewerbungsgespräch ein erstes Bild von Ihnen gemacht. Aber er will mit Sicherheit wissen, welche Aufgaben Sie in Ihrem früheren Betrieb ausgeführt haben und wie Ihr Abteilungsleiter mit Ihnen zufrieden war. Er will sich einen Überblick verschaffen, wie die Zusammenarbeit mit Ihren Kollegen gelaufen ist. Alles das entnimmt er dem Arbeitszeugnis. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein Zeugnis anfordern und vorlegen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Hinweis

Wenn Sie sich zum ersten Mal mit dem Thema „Arbeitszeugnis“ beschäftigen, ist es Ihnen vielleicht unangenehm, Ihren Vorgesetzten darum zu bitten. Überlegen Sie sich deshalb zuerst, warum Sie ein Zeugnis für Ihre Arbeitsleistung wünschen. Wollen Sie sich auf eine Stelle in einem anderen Unternehmen bewerben? Fürchten Sie, dass Ihr heutiger Abteilungsleiter das Team bald verlässt, und wollen Sie sich deshalb noch eine gute Referenz sichern? Haben Sie sogar schon gekündigt und benötigen nun noch einen Nachweis für Ihren neuen Arbeitgeber? Oder geht es nur darum, Ihre Tätigkeit im Unternehmen nachzuweisen, wobei Sie aber keine Leistungsbeurteilung wollen oder benötigen?

Was auch immer Ihre Gründe sind, ein Arbeitszeugnis anzufordern – sie haben Einfluss auf die Art Ihres Zeugnisses und vermutlich auch auf die Art, wie Sie Ihr heutiger Vorgesetzter in Erinnerung behält. Rechnen Sie unbedingt damit, dass Ihr Chef Sie nach Ihren Beweggründen für das Zeugnis fragt. Überlegen Sie sich, wie Sie darauf antworten, wenn er fragt, ob Sie kündigen wollen. Bleiben Sie einerseits bei der Wahrheit, aber brüskieren Sie ihn auf der anderen Seite nicht unnötig, denn vermutlich müssen Sie noch eine Weile mit ihm zusammenarbeiten. Gehen Sie das Thema also mit der nötigen Umsicht an! Bleiben Sie freundlich, aber bestehen Sie darauf, dass das Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Vergessen Sie auch nicht, sich das Schreiben genau anzusehen und notfalls um Korrektur zu bitten. Als Arbeitnehmer haben Sie nämlich einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das heißt, der Arbeitgeber muss Ihnen ein Zeugnis ausstellen. Sofern eine Leistungsbeurteilung enthalten ist, muss diese wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein, so dass Ihnen keine Nachteile daraus entstehen können. Unterschätzen Sie also nicht die Bedeutung des Arbeitszeugnisses als Ihre zukünftige Visitenkarte! Im Arbeitsrecht sind durchaus Fälle bekannt, in denen um missverständliche Formulierungen gestritten wurde. Deshalb achten Sie genau darauf, wie umfassend und aussagekräftig das Zeugnis gehalten ist und wie wohlwollend es formuliert ist.

Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer

Das Arbeitszeugnis (c)Bigstockphoto.com/94484855/Gajus

Diese Zeugnisarten sollten Sie kennen

Grundsätzlich ist das einfache Zeugnis von einem qualifizierten Zeugnis zu unterscheiden. Außerdem gibt es noch das Zwischenzeugnis. In jedem Fall sollte Ihr Zeugnis frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sein. Gerade aus einem sehr umfassend formulierten Abschluss- oder Zwischenzeugnis wird zum Beispiel deutlich, dass Ihr Vorgesetzter Sie als Mitarbeiter schätzt! Das entgeht auch einem neuen Chef oder einem Personalleiter im Vorstellungsgespräch nicht. Schauen Sie sich Ihr Zeugnis deshalb genau an, und prüfen Sie nicht nur, ob es inhaltlich korrekt ist. An dieser Stelle ist wirklich höchste Sorgfalt angesagt, um die Chance nicht leichtfertig zu verspielen, die Ihnen Ihre perfekte „Visitenkarte“ bietet. Doch wie unterscheiden sich die drei Zeugnisse voneinander?

Das einfache Zeugnis enthält keine Leistungsbeurteilung

In einem einfachen Zeugnis stehen nur Ihre persönlichen Angaben sowie die Daten zur Art und zur Dauer Ihrer Beschäftigung. Damit weisen Sie nach, dass Sie in dieser Zeit in diesem Unternehmen gearbeitet haben. Es sind allerdings keinerlei Angaben zu Ihren Aufgaben enthalten, und es steht auch keine Leistungsbeurteilung im Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis sollten Sie nur anfordern, wenn Sie sehr kurze Zeit in einem Unternehmen tätig waren, so dass keine fundierte Leistungsbeurteilung möglich ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie zum Ablauf der Probezeit kündigen, weil Ihnen eine Stelle in Ihrem Traumunternehmen winkt. Ein einfaches Zeugnis lässt nämlich schnell den Verdacht aufkommen, dass Sie eine negative Beurteilung vertuschen wollen und sich deshalb für einen Nachweis ohne Leistungsbewertung entscheiden. Aus diesem Grund ist es letztlich in Ihrem Interesse, ein aussagekräftiges qualifiziertes Zeugnis zu bekommen.

Das qualifizierte Zeugnis deckt Tätigkeit und Leistung ab

In einem qualifizierten Zeugnis stehen natürlich Ihre persönlichen Daten und die Angaben zur Dauer und zur Art Ihrer Beschäftigung. Darüber hinaus sind aber auch detaillierte Informationen zu Ihren Arbeits- und Zuständigkeitsbereichen enthalten. Ein neuer Vorgesetzter kann aus diesem Zeugnis also genau entnehmen, ob Sie tatsächlich Erfahrung in den Tätigkeiten haben, die Sie im Vorstellungsgespräch vorgeben. Wichtigster Inhalt des qualifizierten Zeugnisses ist die Leistungsbeurteilung. Wenn Sie Ihrem zukünftigen Chef ein genaues Bild von Ihrer Arbeitsweise geben wollen, sollten Sie also unbedingt das qualifizierte Zeugnis wählen. Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeiten in allen wesentlichen Punkten beschrieben werden. Im besten Fall werden sie auch in der korrekten Reihenfolge dargestellt, damit auf den ersten Blick deutlich wird, welche Kernthemen Sie betreut haben. Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden im Prinzip vier Punkte behandelt: Ihre Fachkenntnisse, Ihre Leistungsbereitschaft, Ihr Arbeitstempo und Ihre Arbeitsqualität. Schlechte Bewertungen oder unklare Formulierungen könnten Ihrer beruflichen Weiterentwicklung an dieser Stelle sehr schaden. Deshalb ist der Arbeitgeber gehalten, Ihnen zwar ein wahrheitsgemäßes, aber vor allem ein wohlwollendes Zeugnis zu formulieren. Dazu gibt es recht genaue Vorgaben und Formulierungen, an die sich Ihr früherer Vorgesetzter halten sollte und an denen sich Ihr zukünftiger Chef und der Personalchef orientieren. Auf die sorgfältige Prüfung des qualifizierten Arbeitszeugnisses und der enthaltenen Leistungsbeurteilung können Sie also gar nicht genug Aufmerksamkeit verwenden!

Das Zwischenzeugnis steht beim Wechsel des Chefs an

Ein Zwischenzeugnis entspricht formal den Anforderungen des qualifizierten Zeugnisses. In der Regel verlangen Sie ein Zwischenzeugnis, wenn sich ein Wechsel Ihres Abteilungsleiters oder Ihres direkten Vorgesetzten abzeichnet. Wenn Sie zum Beispiel ein sehr gutes Verhältnis zu Ihrem heutigen Chef haben und wenn er mit Ihnen zufrieden ist, sollten Sie ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, um sich Ihre guten Leistungen offiziell bescheinigen zu lassen. Damit sieht auch ein neuer Abteilungsleiter, dass Sie in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet haben. Wenn Sie in absehbarer Zeit planen, sich außerhalb Ihres Unternehmens zu bewerben, ist ein Zwischenzeugnis ebenfalls zu empfehlen. Damit bringen Sie Ihrem potenziellen neuen Vorgesetzten einen Nachweis für Ihre früheren Tätigkeiten und Ihre Leistungen. Er kann das Zwischenzeugnis deshalb gut als Anhaltspunkt nehmen und daran beurteilen, ob Sie für die vakante Stelle in seinem Betrieb geeignet sind.

Nun wissen Sie also, wie sich die Zeugnisarten unterscheiden. Doch wie schaffen Sie den Weg zu einem perfekten Arbeitszeugnis?

In fünf Schritten zum guten Arbeitszeugnis

  1. Für die Erstellung des Zeugnisses sollten Sie einen gewissen zeitlichen Vorlauf einräumen. Wenn es sich um ein Zwischenzeugnis handelt, sollten Sie mit der Erstellung und der Anforderung der Unterschriften fertig sein, bis Ihr ehemaliger Chef die Abteilung verlässt. Noch wichtiger ist es allerdings bei einem Abschlusszeugnis, genügend Vorlaufzeit einzuplanen. Am besten fragen Sie schon zum Zeitpunkt der Kündigung nach einem Zeugnis, denn so ersparen Sie es sich, nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen immer wieder danach zu fragen.
  2. Unabhängig davon, ob Sie ein Zwischenzeugnis oder ein Abschlusszeugnis verlangen, fordert Sie Ihr Vorgesetzter vielleicht auf, den Nachweis selbst zu erstellen. Das ist in vielen Betrieben üblich und überhaupt nicht außergewöhnlich! Nutzen Sie die Chance, die sich für Sie darauf ergibt, denn damit können Sie die Qualität des Dokuments und den Inhalt selbst beeinflussen. Machen Sie sich ausführlich Gedanken über Ihre Aufgaben, und schauen Sie sich vielleicht auch Ihre Arbeitsplatzbeschreibung an. Achten Sie genau darauf, dass die Leistungsbewertung sauber und aussagekräftig formuliert ist, und halten Sie sich an die rechtlichen Vorgaben!
  3. Vermutlich interessiert sich Ihr zukünftiger Vorgesetzter für den Grund, warum Sie das bisherige Arbeitsverhältnis beendet haben. Im Arbeitszeugnis sollten Sie darauf achten, dass der Trennungsgrund ein gutes Licht auf Sie wirft. Ebenso wichtig ist die Glaubhaftigkeit, denn an dieser Stelle schleicht sich gerne die eine oder andere Unwahrheit ein. Damit Sie an dieser Stelle später nicht in Schwierigkeiten kommen und sich rechtfertigen müssen, sollten Sie hier unbedingt bei der Wahrheit bleiben und eine entsprechend wohlwollende Formulierung wählen.
  4. Sobald Ihr Zeugnis erstellt ist, kümmern Sie sich um die Unterschrift. Achten Sie darauf, die Unterschrift von Ihrem höchsten Leiter einzuholen. Das kann ein Abteilungsleiter oder sogar ein Bereichsleiter sein. Je höher die Führungskraft in der Hierarchie steht, umso besser ist es, denn dadurch unterstreicht Ihr Unternehmen noch einmal die Wertschätzung, die man Ihnen entgegen bringt.
  5. Nun wissen Sie also, wie Sie ein aussagekräftiges Zeugnis erstellen lassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Formulierung angebracht ist oder ob Ihnen Nachteile entstehen, können Sie das Dokument auch von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Er wird Sie rechtzeitig auf Fehler und Schwachstellen hinweisen, die Ihnen in Ihrer weiteren beruflichen Laufbahn unter Umständen noch von Nachteil sein könnten.

Quellen und weiterführende Infos:

https://www.monster.at/karriereberatung/artikel/arbeitszeugnis-im-uberblick

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/214/Seite.2140202.html


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