Inkassobüro offene Forderungen

Offene Forderungen können ein Unternehmen ebenso wie Privatpersonen schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Wenn ein Kunde seine Verbindlichkeiten nicht bezahlt oder wenn ein guter Bekannter seine Schulden nicht ausgleicht, fehlt dieses Geld in der Kasse des Gläubigers. Hat man dann nicht genügend monetäre Reserven, gerät man innerhalb von kurzer Zeit in eine finanzielle Schieflage. Das muss weder im gewerblichen noch im privaten Bereich sein. Wer die Beitreibung von offenen Posten beschleunigen will, schaltet dazu ein Inkassobüro ein. Ein seriöses Inkassobüro nimmt Kontakt zum Schuldner auf und fordert den offenen Posten ein. Die dafür anfallenden Kosten hat der Schuldner zu tragen. Wer sich nicht selbst mit der Eintreibung von offenen Forderungen beschäftigen will, beauftragt am besten ein professionelles Inkassobüro. Dadurch bleibt wieder Zeit und Raum, um sich auf die eigentlichen Kernkompetenzen des Betriebs zu konzentrieren und um die Buchhaltung von diesen Aufgaben zu entlasten.

Nicht immer ist ein Inkassobüro notwendig

Grundsätzlich kümmert sich ein Inkassobüro um die Beitreibung von offenen Forderungen. Setzt der Gläubiger dem Schuldner eine Zahlungsfrist und nimmt der Schuldner dann Kontakt zum Gläubiger auf, um über den Ausgleich der offenen Zahlung zu verhandeln, ist üblicherweise kein Inkasso durch ein professionelles Büro erforderlich. In diesem Fall ist der Schuldner in der Regel gutwillig, er erkennt die Zahlungspflicht an, ist aber möglicherweise in finanziellen Schwierigkeiten und kann nicht umgehend zahlen. Sofern es dann zu einer einvernehmlichen Einigung beispielsweise durch eine Stundung der Zahlung mit einer Verlängerung des Zahlungsziels oder zu einer Ratenzahlungsvereinbarung kommt, muss kein Inkassobüro eingeschaltet werden. Der Schuldner ist dann bereit zu zahlen und kann sich bezüglich der Modalitäten mit seinem Gläubiger einigen.

Hinweis

Grundsätzlich kümmert sich ein Inkassobüro um die Beitreibung von offenen Forderungen.

Anders sieht es aus, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist oder wenn er nicht bereit ist, den offenen Posten zu begleichen. In diesem Fall kann es sehr lange dauern, bis der Gläubiger sein Geld erhält.

Sowohl

  • Gewerbebetriebe
  • als auch Privatpersonen

sind meistens mit dem Ablauf des Mahnverfahrens schlicht überfordert, da dies nicht zu ihren Kernkompetenzen gehört. Dann ist es sinnvoll, die Beitreibung der Forderungen und das gesamte außergerichtliche und das gerichtliche Mahnwesen an einen Profi zu vergeben, der darauf spezialisiert ist. Ein Inkassobüro ist der professionelle Ansprechpartner für solche Fälle. Die Fachleute wissen, wie man offene Forderungen schnell, kostengünstig und effektiv eintreibt, so dass der Gläubiger innerhalb kurzer Zeit an sein Geld kommt. Ein professionelles Inkassobüro hält selbstverständlich die gerichtlichen Vorgaben ein und bemisst alle Kosten des Inkassoverfahrens nach den gesetzlichen Regelungen. Dennoch haftet der Branche häufig unberechtigt ein zweifelhafter Ruf an. Die Mitarbeiter eines erfahrenen Inkassobüros sind mit diesem Image vertraut und bemühen sich in der Regel umso mehr um einen professionellen Ablauf des gesamten Verfahrens im Interesse von Gläubiger und Schuldner.

So funktioniert das Inkasso

Inkassobüro offene Forderungen

Das Ziel eines Inkassos ist es, die ausstehenden Forderungen schnell und ohne Gerichtsverfahren einzutreiben. (c) Bigstockphoto.com/77625083/Canonlife

Das Ziel eines Inkassos ist es, die ausstehenden Forderungen schnell und ohne Gerichtsverfahren einzutreiben. Im besten Fall löst man den Fall durch ein außergerichtliches Inkasso. Üblicherweise prüft ein Inkassobüro zuerst die finanzielle Situation des Schuldners. Dabei werden eigene Daten und Informationen aus offiziellen Datenbanken genutzt. Auch amtliche Register sind eine gute Datenquelle. Aussichtslose Fälle lassen sich so schnell identifizieren, unnötige Kosten werden vermieden. Das außergerichtliche Inkasso will einen schnellen Mittelrückfluss vermeiden und den Weg durch die gerichtlichen Instanzen verkürzen. Damit reduzieren sich natürlich auch die anfallenden Kosten. Durch die umfassenden Recherchen der Spezialisten noch vor dem Versand des ersten Schreibens an den Schuldner lassen sich recht verlässliche Angaben zu Kostenrisiken und Realisierungsmöglichkeiten machen. Verläuft die Bonitätsprüfung erfolgreich, erhält der Schuldner ein anwaltliches Mahnschreiben mit der Aufforderung, die ausstehende Zahlung umgehend zu begleichen. Dabei ist eine Zahlungsfrist angegeben. Üblicherweise enthält das Schreiben die Androhung einer Klage, sofern die Zahlung nicht geleistet wird oder die Frist nicht eingehalten wird. Verstreicht die gesetzte Frist ohne Erfolg, nimmt das Inkassobüro telefonisch Kontakt mit dem Schuldner auf und versucht, eine Einigung herbeizuführen. Bleibt dieser Versuch erfolglos, wird die Klage beim zuständigen Gericht eingereicht.

Hinweis

Bis zu einer Summe von 5.000 Euro gibt es bei einer Klage für beide Parteien keine Anwaltspflicht.

Das heißt, die klagende Partei kann die Klage selbst einbringen, sie muss keinen Anwalt beauftragen. Es empfiehlt sich aufgrund der strengen Formvorgaben aber, einen Anwalt einzuschalten oder ein Inkassobüro zu beauftragen. Nach der Einbringung der Mahnklage erlässt das Gericht den bedingten Zahlungsbefehl an den Schuldner und stellt ihn zu. Innerhalb von vier Wochen kann der Gegner dann Einspruch einlegen. Durch den Einspruch wird der Zahlungsbefehl außer Kraft gesetzt. Danach schließt sich das ordentliche Zivilverfahren an, in dem über die Rechtmäßigkeit der Zahlung vor Gericht gestritten wird. Wenn von der beklagten Partei kein Einspruch eingelegt wird, ist der Titel nach Ablauf der vier Wochen rechtskräftig, er kann vollstreckt werden. Aus dem Zahlungsbefehl wird dann ein Exekutionstitel. Der Gläubiger ist damit berechtigt, das Zwangsvollstreckungsverfahren anzustoßen. Damit wird die gerichtliche Eintreibung der rechtmäßigen Forderung beantragt. Zur Auswahl stehen die Lohn- und Gehaltspfändung oder die Pfändung von beweglichen Gegenständen. Auch Immobilien können zum Ausgleich von Forderungen herangezogen werden.

Mit diesen Kosten muss man rechnen

Sofern der Schuldner die Forderung nach dem anwaltlichen Mahnschreiben begleicht, sind die anfallenden Kosten von ihm zu bezahlen. Der Gläubiger hat damit keine Auslagen für das außergerichtliche Mahnverfahren. Sofern die Forderung nicht beizutreiben ist, weil ein Schuldner nicht genügend finanzielle Mittel hat, fallen die Barauslagen des Inkassobüros an. Dazu gehören Gerichtsgebühren und unter Umständen die Vollzugsgebühren für einen Gerichtsvollzieher. Sofern der Auftraggeber eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist zu prüfen, ob diese für die anfallenden Kosten aufkommt.

Die Inkassogebühren sind in der Inkassogebührenverordnung aus dem Jahr 1996 festgeschrieben. Kosten dürfen aber nur dann erhoben werden, wenn die Aktivitäten des Inkassobüros notwendig und zweckdienlich sind. Außerdem müssen sie in einem angemessenen Verhältnis zu den eingetriebenen Forderungen sein. Ein seriöses Inkassobüro wird sich nach den geltenden Vorgaben richten und die Höchstsätze genau einhalten. Für den Gläubiger ist es wichtig zu wissen, dass der Schuldner für die anfallenden Kosten aufzukommen hat. Sie sind als Schadenersatz zu betrachten, denn der Schuldner hat dem Gläubiger durch das erzwungene Inkasso einen Schaden verursacht und ist deshalb zum Ersatz der Auslagen verpflichtet.

Diese Vorteile bringt ein Inkassobüro

Vorteile Inkassobüro

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Der große Vorzug eines Inkassobüros liegt darin, dass die Experten mit dem Ablauf des außergerichtlichen Mahnverfahrens ebenso vertraut sind wie mit der Mahnklage. Sie wissen genau, wie welche Formulare auszufüllen sind, welche Unterlagen als Beweis vorzulegen sind und welche Fristen einzuhalten sind. Fehler im Mahnverfahren sind somit weitgehend zu vermeiden. Dadurch ist ein beschleunigter und reibungsloser Ablauf sichergestellt. Außerdem können die Experten recht gut beurteilen, wie es um die Solvenz des Schuldners bestellt ist. Anhand ihrer Datenquellen schätzen sie die Erfolgsaussicht eines Mahnverfahrens fundiert ein und vermeiden so unnötige Kosten bei kritischen Verfahren. Natürlich sind diese Aufgaben auch von der unternehmenseigenen Buchhaltung und dem Mahnwesen zu übernehmen. Allerdings sind die meisten Unternehmen nicht so aufgestellt, dass sie ein professionelles Mahnverfahren schnell und effektiv durchziehen könnten. Steht ein solches Verfahren an, werden unnötig Mitarbeiterressourcen gebunden. Deshalb ist es meist einfacher, die Beitreibung von Forderungen an ein professionelles Inkassobüro zu übergeben und die eigenen Mitarbeiter von dieser Aufgabe zu entlasten. So kann sich die Buchhaltung wieder auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren und die unternehmensinternen Abläufe effektiv unterstützen.

Weiterführende Infos:

https://www.ksv.at/inkasso

https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=547&cHash=67a43ac3e1de8a0fdb392390c5b47f40

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007798&ShowPrintPreview=True


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