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Bis vor wenigen Jahren war der Begriff des Meldezettels sehr üblich, er musste bei vielen Behörden und Amtsgeschäften als Bestätigung vorgelegt werden. Heute sieht das etwas anders aus, denn nach der Einführung des Zentralen Melderegisters hat der frühere Meldezettel in Österreich ein wenig an Bedeutung verloren. Trotzdem gibt es ihn, doch an seiner Verwendung hat sich viel geändert. Was also muss man als Bürger zum Meldezettel wissen?

Wozu braucht man einen Meldezettel?

Der Meldezettel in seiner heutigen Form ist ein Antragsformular. Er ist eine offizielle Urkunde, mit der eine Meldung an das Zentrale Melderegister dokumentiert wird. Damit kann jeder Bürger eine Anmeldung, eine Abmeldung oder eine Ummeldung des Wohnsitzes beantragen. Aber auch andere persönliche Daten wie zum Beispiel eine Namensänderung nach einer Hochzeit oder die Eintragung eines akademischen Grades lassen sich damit veranlassen. Der Bürger nutzt den Meldezettel, um die gewünschte Eintragung schriftlich zu fixieren. Das Formular muss dann beim Meldeamt abgegeben werden, die Eintragung erfolgt danach durch den Sachbearbeiter im Zentralen Melderegister. Dabei werden die Angaben in der Regel noch geprüft und verifiziert. Deshalb sind bei der Abgabe des Meldezettels häufig diverse Unterlagen als Ergänzung und als Nachweis einzureichen. In vielen Behörden ist es heute möglich, einen Auszug aus dem Zentralen Melderegister zu ziehen. Dadurch ist es oft nicht mehr erforderlich, einen Meldezettel auszufüllen, auszudrucken und bei einem Amt als Bestätigung vorzulegen.

Wo erhält man einen Meldezettel?

Zum Online Formular von help.gv.at

Das Formular ist kostenlos bei den meisten Gemeindeämtern, bei den Bezirksämtern und bei vielen Bürgerservicestellen erhältlich. Auf einigen Internetseiten der Behörden oder auf den Onlineseiten der Bürgerservicestellen wird er auch als Download zur Verfügung gestellt. Das ist besonders sinnvoll, wenn man schnell eine Änderung beauftragen will oder wenn man keine Gelegenheit hat, eine Behörde zu den normalen Öffnungszeiten zu besuchen. Unabhängig davon, ob man das Dokument von der Gemeinde holt oder ob man sich den Download aus dem Internet zieht, müssen die Formulare vollständig ausgefüllt werden und die nötigen Nachweise vorgelegt werden. Darauf aufbauend nimmt die Behörde die gewünschte Änderung vor und trägt die neuen Daten ein.

Welchen Beleg erhält man für die Eintragung?

Wer eine Ab- oder Ummeldung auf der Gemeinde vornehmen lässt, bekommt von dem Sachbearbeiter einen Auszug aus dem Zentralen Melderegister. Darauf sind die neuen Daten dokumentiert, so dass man jederzeit einen Überblick über die Angaben hat, die im Register über die eigene Person eingetragen sind. Gleichzeitig ist so der Nachweis erbracht, dass alle gewünschten Daten ordnungsgemäß eingetragen sind. Ob man den Beleg aufhebt oder nicht, obliegt der Verantwortung des Bürgers selbst. Ein Auszug aus dem Melderegister kann bei Bedarf aber bei der Gemeinde angefordert werden, deshalb ist es nicht unbedingt notwendig, die Belege für Änderungen oder Neueintragungen aufzuheben.

Welche Daten sind im Zentralen Melderegister erfasst

Über den Meldezettel werden viele wichtige Daten über einen Bürger festgehalten. Dazu gehören natürlich der Name und der Vorname, der Familienname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Ort, das Bundesland und der Staat, sofern man nicht in Österreich geboren wurde. Die Staatsbürgerschaft wird ebenso erfasst wie die Postanschrift des Wohnorts. Hinzu kommen das Anmeldedatum, das Abmeldedatum sowie die Daten zu einem Zuzug oder Wegzug. Auch der Familienstand wird im Zentralen Melderegister erfasst. Durch die Fülle der Angaben ist es in der Regel möglich, eine Person zweifelsfrei zu identifizieren.

Was versteht man unter dem „alten“ Meldezettel?

Seit 01. März 2002 wird nur noch der „neue“ Meldezettel verwendet. Er entspricht eher einer Meldebestätigung und ist der Nachweis für die Eintragungen im Zentralen Melderegister. Der neue Meldezettel besagt, dass eine Person an einem Wohnort gemeldet ist. Somit ist der neue Meldezettel ein Nachweis, wie er bei der Behörde unter bestimmten Umständen als Vorlage gefordert wird oder als Beleg ausgestellt wird. Früher war der Meldezettel ebenfalls ein Nachweis des Wohnsitzes. Er wurde aber mit mehreren Durchschlägen geführt. Wer heute noch einen solchen „alten“ Meldezettel zu Hause in der Ablage aufbewahrt, kann das Formular weiter verwenden. Es behält seine Gültigkeit, solange der Bürger am jeweiligen Wohnort seinen Wohnsitz hat und solange er keine neuen Eintragungen veranlassen muss. Erst wenn Änderungen im Melderegister vorzunehmen sind, greift der „neue“ Meldezettel, wobei die neu eingetragenen Daten dann wiederum mit einem Ausdruck aus dem Register nachgewiesen werden.

Diese Daten sind im Meldezettel anzugeben

Das Formular muss leserlich und vollständig ausgefüllt werden, damit das Amt alle Daten im Zentralen Melderegister eingeben kann. Einigen Angaben kommt besondere Bedeutung zu. Zum Beispiel kann das Religionsbekenntnis erst dann eingegeben werden, wenn der Unterkunftgeber seine Unterschrift auf dem Meldezettel geleistet hat. Die Rubrik muss nicht ausgefüllt werden. Wer also konfessionslos ist, lässt diese Spalte leer. Unter der ZMR-Zahl versteht man eine zwölfstellige Nummer, die vom Zentralen Melderegister automatisch per Software vergeben wird. Die ZMR-Zahl dient der Behörde zur eindeutigen Identifizierung des Bürgers. Wer seine ZMR-Zahl kennt, kann sie natürlich im Formular angeben. Zwingend erforderlich ist die Angabe allerdings nicht. Die Unterschrift des Meldepflichtigen muss in jedem Fall auf den Dokument stehen. Damit bestätigt er, dass seine Angaben korrekt sind. Ohne Unterschrift wird die Behörde die Änderung in der Regel nicht vornehmen, denn ein nicht unterschriebenes Formular ist schlicht nicht vollständig. Deshalb sollte man gut darauf achten, dass das Dokument ordnungsgemäß unterschrieben ist, um unnötige Rücksprachen und Rückfragen der Behörde zu vermeiden und um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist unter bestimmten Umständen ebenfalls nötig. Der Unterkunftgeber kann der Eigentümer eines Hauses sein, es kann sich aber auch um einen Mitbewohner, um einen Lebensgefährten, um einen Familienangehörigen oder um einen Mieter handeln. Auch ein Untermieter oder ein Untermieter eines Mitbewohners können Unterkunftgeber sein.

Was ist eine Meldeauskunft über eine andere Person?

In der Regel wird man einen Meldezettel für sich selbst ausfüllen oder anfordern. Es gibt aber gute Gründe dafür, eine Meldeauskunft über ein andere Person zu verlangen. In diesem Fall spricht man ebenfalls von einem Meldezettel. Eine Meldeauskunft über eine andere Person darf im Prinzip jeder in- und ausländische Staatsbürger anfordern. Die zuständige Behörde ist die Meldebehörde in der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Meistens ist das also die Meldebehörde der Gemeinde, der Magistrat der Stadt oder das Magistratische Bezirksamt in der Hauptstadt Wien. Um einen Meldezettel für eine andere Person zu beantragen, benötigt man nur einen Lichtbildausweis und einen schriftlichen Antrag, wobei dieser Antrag formlos gestellt werden darf. Die Daten, die über die jeweilige Person bekannt sein müssen, unterscheiden sich danach, ob die Anfrage aus dem Zentralen Melderegister oder aus dem Öffentlichen Melderegister gezogen werden. Für das Öffentliche Melderegister ist nur der Vor- und der Nachname der jeweiligen Person erforderlich. Für eine Suche im Zentralen Melderegister sind zusätzlich weitere Daten erforderlich. Dazu gehören unter anderem das Geburtsdatum, die Staatsbürgerschaft, eine frühere Adresse oder die ZMR-Zahl. Wer einen Meldezettel für eine andere Person beantragt, kann dies persönlich oder mit einer Anfrage per Post tun. Sofern die Anfrage auf dem Postweg gestellt wird, muss der Antragsteller seine Identität nachweisen. Dazu ist eine Urkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie nötig.

Was hat es mit der Auskunftssperre auf sich?

Da im Prinzip jeder Bürger das Recht hat, einen Meldezettel für eine andere Person anzufordern, muss es auch möglich sein, eine Auskunftssperre zu beantragen. Wenn man also nicht will, dass andere Menschen einen Auszug aus dem Zentralregister über die eigene Person erhalten, ist eine Auskunftssperre nötig. Das Meldegesetz enthält deshalb ausdrücklich eine Vorgabe, nach der Auskunftssperren zu beantragen sind. Für die Erteilung der Auskunftssperre ist ebenfalls die Meldebehörde am Wohnort des Bürgers zuständig. Somit ist die Gemeinde, der Magistrat oder das Magistratische Bezirksamt verantwortlich für die Erteilung. Allerdings muss man wissen, dass eine Auskunftssperre nicht grundlos beantragt werden kann. Der Antragsteller muss in seiner Beantragung glaubhaft darlegen, weshalb er ein besonders schutzwürdiges Interesse daran hat, dass seine Daten nicht an Dritte gegeben werden. Wenn die Behörde das schutzwürdige Interesse als gegeben ansieht, folgt er dem Gesuch und trägt die Auskunftssperre ein. Wenn gegen einen Bürger ein Haftzettel erlassen wurde, wird zum Beispiel automatisch eine Auskunftssperre verhängt. Die Sperre zur Erteilung von Auskünften wird für höchstens 24 Monate erteilt. Diese Phase kann im Anschluss um weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn ein neuer Antrag gestellt wird und wenn das Amt der Begründung des Antragstellers weiterhin folgt. Wenn der Grund für eine Auskunftssperre vor Ablauf der Frist entfällt, kann sie vom Amt auch wieder aufgehoben werden. Das gilt auch, wenn die Behörde den Verdacht hat, dass man eine Auskunftssperre durchsetzen will, weil man sich einer juristischen Verpflichtung entziehen will. Eine Auskunftssperre ist übrigens nicht für jedermann verbindlich. Polizei, Ämter und Behörden können jederzeit eine Auskunft aus dem Zentralen Melderegister einholen. Für sie gilt die Auskunftssperre also nicht.


Quellen und weiterführende Infos:

https://derstandard.at/2000079913549/Meldezettel-Meldebestaetigung


(c) Bilder:

Meldezettel Screenshot: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/meldez.pdf