Eine Privatinsolvenz ist ein einschneidendes Erlebnis

Die unbezahlten Rechnungen türmen sich, Überweisungen vom Girokonto können nicht mehr durchgeführt werden, der Schuldenberg wird immer größer: Diese Situation ist für Privatpersonen wie für Unternehmer nicht nur unangenehm, sondern auch aus rechtlichen Gründen bedenklich. Allein in Österreich sind ca. 300.000 Haushalten überschuldet oder stecken mindestens in massiven finanziellen Problemen. Eine Insolvenz wird dann oft als das Mittel der Wahl propagiert, um nach wenigen Jahren und mit wenig Aufwand schuldenfrei in ein neues Leben starten zu können. Doch die Realität sieht anders aus. Ein Berater, der damit wirbt, dass die Schulden schon nach 12 oder 24 Monaten durch eine Restschuldbefreiung abgetragen sein sollen, arbeitet schlicht nicht seriös. Auch das geltende EU-Recht ist kein Indikator dafür, dass der Weg aus den Schulden durch eine Privatinsolvenz einfach wird. Was also müssen private Haushalte wissen, wenn ein Insolvenzverfahren die einzige Möglichkeit ist, sich aus den Schulden zu befreien?

Viele Gründe, ein Ausweg

Eine Privatinsolvenz ist ein einschneidendes Erlebnis

Eine Privatinsolvenz ist ein einschneidendes Erlebnis (c) Bigstockphoto.com/81989897/David Pereiras

Die Ursachen einer Überschuldung sind durchaus unterschiedlich. Über 40 Prozent der Kunden, die eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, befinden sich in einer längeren Arbeitslosigkeit. In den privaten Haushalten reicht das monatliche Einkommen nicht aus, um alle Ansprüche der Gläubiger zu bedienen. Eine bedrohliche Situation zeichnet sich spätestens ab, wenn sich die unbezahlten Rechnungen vermehren und wenn Überweisungen vom Girokonto nicht mehr zuverlässig eingelöst werden können. Häufig nimmt die Bank in dieser Phase Kontakt zum Betroffenen auf, weil sich abzeichnet, dass das Geld einfach nicht mehr ausreicht, um die Forderungen von Gläubigern zu befriedigen. Eine gescheiterte Selbständigkeit ist ebenfalls eine häufige Ursache für finanzielle Probleme. Vielleicht wurden Kredite aufgenommen, die mangels regelmäßigem Einkommen nicht mehr bedient werden können. Vielleicht ist das gesamte Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, so dass die Liquidität nicht mehr ausreicht. Eine Privatinsolvenz kann in dieser Situation eine Möglichkeit sein, um langfristig einen hohen Anteil der Schulden zu begleichen und dann einen Antrag auf eine Restschuldbefreiung zu stellen.

Strenge Anforderungen zum Schutz der Gläubiger

Damit eine private Insolvenz überhaupt eingeleitet werden kann, muss der Schuldner nach sieben Jahren mindestens zehn Prozent ihrer Schulden zurückzahlen können. In diesen sieben Jahren droht ein Leben am Existenzminimum, denn in dieser Zeit wird ein großer Teil des monatlichen Einkommens zur Tilgung der Schuld aufgewendet.

Hinweis

Man muss wissen, dass die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag genau definiert sind, so dass nicht jedem Verfahren stattgegeben wird.

Bei einer sehr hohen Verschuldung oder bei einem vergleichsweise geringen Einkommen ist die Mindestquote nicht zu erfüllen, wie Verbraucherschützer und Schuldnerberater immer wieder betonen. Nach aktuellen Daten hat ein Schuldner im Durchschnitt 67.000 Euro Schulden, wer aus einer Selbständigkeit kommt, muss oft über 100.000 Euro zurückzahlen. Viele Mandanten haben im Monat gerade 1.000 Euro zur Verfügung, um ihre Schulden zu zahlen. Das allerdings reicht nicht aus, um eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung erfolgreich zu durchlaufen. Schuldnerberater fordern deshalb verstärkt, die Mindestquote flexibel anzupassen, um auch einem hoch verschuldeten Schuldner die Chance zu geben, nach einigen Jahren neu durchstarten zu können. Natürlich ist eine Flexibilisierung der Mindestquote oft nicht im Interesse der Gläubiger, die ihre Forderungen befriedigt sehen wollen. Dennoch weisen aktuelle Zahlen darauf hin, dass gerade in schwierigen Fällen Wege zu finden sind, damit Schuldner ohne Vermögen und mit geringen Einkünften das Verfahren erfolgreich durchlaufen und nur wenige Jahre bis zur Restschuldbefreiung benötigen.

Das Insolvenzverfahren im Überblick

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Zunächst ist zwischen einer Privatinsolvenz und einer normalen Insolvenz zu unterscheiden. Eine Privatinsolvenz ist ein spezielles Insolvenzverfahren für natürliche Personen. Dazu gehören Privatpersonen einschließlich Einzelunternehmer und ehemalige Unternehmer. Die Privatinsolvenz greift nicht für Gesellschaften. Im Unterschied zu einer normalen Insolvenz kann bei der privaten Insolvenz eine Restschuldbefreiung gegen den Willen der Gläubiger beantragt werden. Dazu ist ein Abschöpfungsverfahren einzuleiten. Außerdem ist die Mindestquote bei einer privaten Insolvenz geringer angesetzt als bei einer normalen Insolvenz. Hinzu kommt, dass für Privatleute das Bezirksgericht zuständig ist, nicht aber das Landgericht. Und schließlich sind die Verfahrenskosten günstiger, weil bei einer privaten Insolvenz kein Kostenvorschuss zu zahlen ist und weil kein Insolvenzverwalter als Treuhänder zu stellen ist. Den Antrag auf eine normale Insolvenz können Gläubiger und Schuldner stellen. Eine Privatinsolvenz mit Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren darf nur der Schuldner selbst beantragen.

Private Verbraucher müssen zunächst Kontakt zu einer Schuldnerberaterstelle aufnehmen. Dieser kann zwar per Mail oder auf Facebook angestoßen werden, muss aber später in Form einer persönlichen Beratung erfolgen. Jedes Gericht wird auf diese Artikel aus den Insolvenzvorgaben Wert legen, damit die nötigen Formalien erfüllt sind. Zu Beginn des Insolvenzverfahrens ist ein außergerichtlicher Vergleich durchzuführen. Hier kann auch privates Vermögen zum Ausgleich herangezogen werden. Danach ist ein Antrag auf einen Zahlungsplan zu stellen. In dieser Zeit greift keine Mindestquote. Sofern dieser scheitert, greift das Abschöpfungsverfahren mit einer Restschuldbefreiung. Dabei ist die Mindestquote von zehn Prozent der Schulden über sieben Jahre zu zahlen. In dieser Zeit muss der Schuldner alle pfändbaren Anteile seines Einkommens über einen Treuhänder an die Gläubiger abführen. Es handelt sich also sieben Jahre lang um ein Leben am Existenzminimum. Außerdem verlangt jedes Gericht nach dem Artikel für die Privatinsolvenz, dass der Schuldner sieben Jahre lang einem Beruf nachgeht und jede zumutbare Arbeit annimmt. Selbstverständlich ist vorhandenes Vermögen zum Abbau der Schulden einzusetzen. Außerdem sind die Verfahrenskosten zu zahlen. Ob es sich bei der Privatinsolvenz also um einen Service handelt, den der Schuldner mehrere Jahre lang beanspruchen kann, bleibt letztlich fraglich. Die aktuellen Zahlen belegen, dass viele Privatschuldner die Vorgaben nicht erfüllen können, so dass ihnen der Weg aus den Schulden durch die private Insolvenz verwehrt ist und dass die Gläubiger am Ende nicht mit einem Ausgleich ihrer Forderungen rechnen können.


Weitere Infos zum Thema:

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Insolvenzrecht/Privatinsolvenz_-_FAQs.html

http://www.trend.at/finanzen/schuldenberatung-privatinsolvenz-5497450

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/wirtschaft/sn/artikel/privatinsolvenz-fuer-viele-nicht-leistbar-137671/

http://www.ediktsdatei.justiz.gv.at/


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Stand: 12/2016